6. Die Entwicklung der monatlichen Pflegekosten inkl. der verbleibenden Eigenanteile
Wenn der Pflegefall eintritt und ein Angehöriger nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, ist ein Pflegeheim eine oft gewählte Alternative. Allerdings stellen die Pflegeheimkosten die Angehörigen vor eine große Herausforderung, da häufig von großen Summen die Rede ist und keiner so genau weiß, wie sich die Kosten im einzelnen genau zusammensetzen.
Wie bereits erwähnt, werden Leistungen der Pflegeversicherung nur auf Antrag gewährt (§ 33 SGB XI).
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welche den Pflegebedürftigen untersucht und auf dieser Grundlage der Pflegekasse die Pflegestufe von Pflegestufe 0 bis Pflegestufe III empfiehlt. (Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Artikel: Pflegebedürftigkeit: Was tun im Pflegefall?)
Die Pflegeheimkosten setzen sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:
- aus den Pflegekosten
- aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
- aus den Investitionskosten.
Je nach Pflegestufe und Pflegeheim variieren diese Kosten sehr deutlich.
Wichtig: Die gewährten stationären Leistungen der Pflegeversicherung beziehen sich ausschließlich auf die Finanzierung der Pflegekosten in einem Pflegeheim - in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind selbst zu tragen und erhöhen den zu zahlenden Eigenanteil beträchtlich.
Die nachfolgende Abbildung zeigt in aller Deutlichkeit:
- die ständig steigenden Pflegekosten sowie
- den permanent steigenden Eigenanteil an den zu zahlenden gesamten Pflegekosten
- 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 1 durchschnittlich 1.380 Euro pro Monat
- 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 2 durchschnittlich 1.566 Euro pro Monat
- 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 3 durchschnittlich 1.802 Euro pro Monat
Quelle: Barmer Pflegereport 2013
Als Faustformel kann gesagt werden, dass im Jahre 2013 die Leistungen der Pflegeversicherung maximal 50 Prozent der stationären Gesamtpflegekosten decken (während bei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 die Pflegeleistungen noch ausreichend waren, um die Pflegesätze zu decken).
Eine private Absicherung des Pflegerisikos in Form einer privaten Pflege-Zusatzversicherung (Pflegetagegeld- oder Pflege-Rentenversicherung) kann daher jedem Interessenten nur dringend ans Herz gelegt werden – wie auch die neuen Zahlen 2014 des PKV-Verbands belegen:
Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014
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