Zahlen und Fakten der Pflegeversicherung 2013

 

Mit nachfolgendem Artikel wollen wir Ihnen die Entscheidung für eine private Vorsorge im Bereich der Pflegeversicherung erleichtern, in dem wir Ihnen wesentliche Fakten und oft gestellte Fragen rund um die gesetzliche und private Pflegeversicherung mit Hilfe von Grafiken beantworten.

 

Fakten der Pflege 2013

  • 2,64 Mio Personen nahmen 2013 Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung in Anspruch
  • 60 Prozent aller Pflegefälle fallen in die Pflegestufe 1
  • 30 Prozent aller Pflegefälle fallen in die Pflegestufe 2 
  • nur 10 Prozent aller Pflegefälle fallen in die Pflegestufe 3
  • die Pflegekosten steigen ständig
  • der zu tragende Eigenanteil an den gesamten Pflegekosten steigt permanent
  • Die Pflege ist ein äußerst wertvolles Gut: Bei einer Pflegebedürftigkeit über 10 Jahre und einem Eigenanteil von angenommenen 1.500 Euro pro Monat summieren sich die persönlich zu tragenden Kosten auf 180.000 Euro. 

 

Ursachen und Diagnosen der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit beruht im wesentlichen auf den folgenden Krankheiten (wie die Grafik unter Punkt 7 belegt):

  • Demenz
  • Inkontinenz
  • Krebserkrankungen
  • Schlaganfall
  • Parkinson

 

Hintergründe zur Gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 als Pflichtversicherung eingeführt und ist im SGB XI geregelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische und praktische Unterstützung angewiesen sind. Die Hilfen werden dabei im Einzelfall nach einem festzustellenden "Grad der Pflegebedürftigkeit" – den sog. Pflegestufen – gewährt.

Pflegegeld oder Sachleistungen

Art und Umfang der Leistungen richten sich somit nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Pflegebedürftige haben grundsätzlich die Möglichkeit, Pflegegeld oder Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) in Anspruch zu nehmen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden Personen als Anerkennung weitergeben. Die Kosten werden allerdings jeweils nur im Rahmen von Höchstsätzen ersetzt. Die Pflegeversicherung ist – im Gegensatz zur Krankenversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen vollständig abdeckt – nur eine Teilkostenversicherung.

 

1. Die Anzahl der Versicherten in der Pflegeversicherung 2013

 

1. Die Anzahl der Versicherten in der Pflegeversicherung 2013

In 2013 sind insgesamt 79,41 Mio. (2012: 79,35 Mio.) Personen in der Pflegeversicherung versichert:

  • davon sind 69,87 Mio. Personen in der sozialen Pflegeversicherung (SPV)
  • davon sind 9,54 Mio. Personen in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert

 

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, PKV-Verband und eigene Berechnungen

 

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