Signal Iduna: Pflege-Zusatzversicherung - Tarif PflegeTop

 

Warum eine Pflegezusatzversicherung wichtig ist

Ab dem 01.01.2017 wird die Pflegeversicherung von Grund auf erneuert:

  • Auch nach der Pflegereform ist private Vorsorge enorm wichtig, denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt nicht alle Kosten
  • Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist und bleibt weiterhin ein absolutes Muss

 

 

Pflegetagegelder der Signal Iduna: 3-fach gut abgesichert im Falle eines Pflegefalles

Jeder Pflegefall ist anders – deswegen bieten wir drei verschiedene Pflegetagegeld-Tarife an, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Ansprüchen eines Pflegefalles individuell begegnen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche dieser Pflegeabsicherungen am besten zu Ihnen passt: PflegeSTART, PflegePLUS oder PflegeTOP.

 

Vorteile mit der Pflege-Zusatzversicherung der Signal Iduna (Tarif PflegeTop)

 

  • Leistungen: 10 | 35 | 55 | 75 | 100 Prozent in den Pflegegraden 1 - 5
  • Statischer Tarif, der die jeweilige Leistung in den einzelnen Pflegegraden prozentual festlegt
  • Einmalleistung in Höhe von 90 Tagessätzen bei erstmaliger Einstufung in mindestens Pflegegrad 4
  • Beitragsbefreiung im Pflegegrad 4 zu 50% und im Pflegegrad 5 zu 100%
  • Dynamik alle 3 Jahre in Höhe von 10%

 

 

Downloads

(1) Signal Iduna
(2) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016

 

Infos

(3) BMG: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
(4) Stiftung Warentest: Pflege­versicherung – Das ändert sich ab 2017

 

 

Signal Iduna: Pflege-Zusatzversicherung - Tarif PflegeTop

 

Die Leistungen der Pflege-Zusatzversicherung nach Tarif PflegeTop im Überblick

 

 

Downloads

(1) Signal Iduna
(2) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016

 

Infos

(3) BMG: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
(4) Stiftung Warentest: Pflege­versicherung – Das ändert sich ab 2017

 

 

Pflege-Vergleichsrechner für Pflegetagegeld-, PflegeBahr- und Kombi-Tarife

 

Sie suchen eine private Pflege-Zusatzversicherung?

Gerne erstellen wir Ihnen Ihr ganz persönliches Angebot!

 

 

Die Merkmale des Pflege-Vergleichrechners

  • Freie Wahl der gewünschten Pflege-Produkte: Pflegetagegeld | PflegeBahr | Kombi-Tarife
  • Vergleich von starren und flexiblen Tarifen in der Pflegetagegeldversicherung
  • Freie Wahl der Leistung (Höhe des Tagegeldes) nach Ihren individuellen Vorgaben oder mit Hilfe von vordefinierten Lösungen
  • Es lassen sich alle Pflegestufen 0-3 einzeln auswählen und anpassen
  • Optionale Tarifbausteine wie z. B. die Beitragsbefreiung können einfach an- und abgewählt werden
  • Einschränkung der Ergebnisliste mit einem Leistungsfilter - z.B. nur Anzeige von Versicherern mit Verzicht auf Wartezeit
  • Einschränkung der Ergebnisliste mit einem Krankheitsfilter – z.B. welche Krankheit ist bei welcher Gesellschaft versicherbar

 

Tipps zur Bedienung des Pflege-Vergleichsrechners

Bitte berücksichtigen Sie die folgende Tipps zur Bedienung des Pflege-Vergleichsrechners:

(1) Eingabe und Berechnung des Eintrittsalters
Die meisten Versicherer berechnen das Eintrittsalter gemäß der Formel "Beginnjahr ./. Geburtsjahr".
D.h. bei einem Versicherungsbeginn am 01.07.2014 ist eine am 02.10.1974 geborene Person (2014 ./. 1974) bereits 40 Jahre alt.

(2) Leistungen in den verschiedenen Pflegestufen
Bitte beachten Sie, dass die prozentuale Höhe der Leistungsaussage (z. B. 10 % in Pflegestufe 0) kein zuverlässiges Kriterium für eine Leistungsbeurteilung des jeweiligen Anbieters darstellt. Ausschlaggabend für eine Beurteilung sollte ausschließlich die Leistung in Euro und Cent sein.

(3) Aufbautarife
Einige Versicherer bieten in Ergänzung zum staatlich geförderten Pflege-Bahr einen sog. Aufbautarif, um die Leistungen des Pflege-Bahr aufzustocken. Die Aufbautarife der Gesellschaften (Allianz, Barmenia, Central, Debeka, Deutscher Ring, HanseMerkur, HUK-Coburg, Münchener Verein und Signal Iduna) bieten dabei - oftmals durch Beantwortung von Gesundheitsfragen - Mehrleistungen wie z.B. höhere Leistungen in den jeweiligen Pflegestufen, eine verbesserte europaweite Geltung (inkl. Schweiz) und/oder einen Wartezeitenerlass (für den PflegeBahr und den zugehörigen Aufbautarif). Die Aufbautarife sind innerhalb des Vergleichsrechners mit einer lachsfarbenen Hintergrundfarbe gekennzeichnet. Die Gesellschaften, die einen Aufbautarif anbieten, finden Sie in dieser Übersicht. Allerdings ist der Abschluss der Aufbautarife - im Gegensatz zum Kontrahierungszwang der PflegeBahr-Tarife - oftmals mit einer Gesundheitsprüfung im Antrag verbunden.

(4) Personen mit Vorerkrankungen
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (PflegeBahr) sieht einen Annahmezwang der Versicherer vor, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichert werden – mit Ausnahme der Diagnosen Demenz und Pflegebedürftigkeit. Desweiteren verzichten die Versicherer auf die Risikoprüfung oder die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen.

(5) Vor einem Vertragsabschluss
Die Gegenüberstellung im Pflege-Vergleichsrechner ist eine vereinfachte Darstellung der Tarife und kann eine qualifizierte Beratung durch einen Vermittler nicht ersetzen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angebote und Berechnungen der Versicherer in Verbindung mit den Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen. Für weitergehende Informationen setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Versicherer oder einem Vermittler Ihres Vertrauens in Verbindung.

(6) Datenschutz
Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern werden Ihre Anfragen zu Angeboten, Tarifen, Vertragsabschlüssen von uns absolut vertraulich behandelt, d.h. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Leadbörsen oder ähnliche Unternehmen weitergegeben oder weiterverkauft.

(7) Vorbehalt
Das VorsorgeWiki e.K. als Betreiber des Internetportals PKV-Wiki behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Vergleichsrechner bzw. der abgebildeten Tarife jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

Die Pflegelücke

 

Eine private Absicherung des Pflegerisikos in Form einer privaten Pflege-Zusatzversicherung kann aufgrund der bestehenden Pflegelücke nur jedem Interessenten dringend ans Herz gelegt werden – wie auch die neuen Zahlen 2016 des PKV-Verbands belegen:

 

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege

 

 

Übersicht der Pflegelücke nach Bundesländern und Pflegestufe

 

Auch wenn der Anstieg der Pflegekosten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich verläuft, zeigen die neuen Zahlen 2016 des PKV-Verbands eines deutlich: die Pflege von Angehörigen ist 2016 wiederum teurer geworden.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Kostenanstieg nach Pflegestufe und Bundesland:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege

 

 

Quellen:

(1) PKV-Verband: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege
 

 

Pflegestärkungsgesetz II: Neuer Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren

 

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist es, Hilfen zum Erhalt der Selbständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten bereitzustellen.

Zukünftig ersetzen 5 einheitlich geltende Pflegegrade das bisherige System der 3 Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenenz). Die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden in das reguläre Leistungsrecht integriert. Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

 

Die wichtigsten Leistungen der Pflegepflichtversicherung ab 2017

Mit der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 01.01.2017 werden nicht nur die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt, sondern auch die Pflegeleistungen in den meisten Bereichen erhöht.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Leistungen der Pflegepflichtversicherung ab dem 01.01.2017:

 

Quelle: PKV-Verband – Die wichtigsten Leistungen ab 2017

 

Wie funktioniert die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Für die Versicherten und vor allem für diejenigen, die bereits Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten, gibt es dabei gleich zwei gute Nachrichten:

 

  • Für alle bisherigen Leistungsbezieher wird es einen Bestandsschutz geben, der ihnen garantieren soll, dass sich ihre Leistungen nicht verschlechtern werden.
  • Außerdem erfolgt die Überführung von den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade automatisch. Die Empfänger von Leistungen müssen selbst also nichts unternehmen. Privatversicherte werden von ihren Versicherungsunternehmen umfassend über alle Neuregelungen informiert.

 

Quelle: PKV-Verband – Die wichtigsten Leistungen ab 2017

 

 

Downloads

(1) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016

 

Quellen

(1) PKV-Verband: Die wichtigsten Leistungen ab 2017
(2) BMG: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
(3) Stiftung Warentest: Pflege­versicherung – Das ändert sich ab 2017

 

 

Angebot | Kontakt

Sie haben noch Fragen oder suchen den für Sie passenden Tarif und möchten ein Angebot einer Pflege-Zusatzversicherung? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit Hilfe des nachfolgenden Kontakt-Formulars:

 

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