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Wichtiger als Du denkst:

Die Allianz-Pflegevorsorge

 

Starke Absicherung im Pflegefall

mit der Volks-Pflegevorsorge

 

mtl. bereits ab 13,90 € *

(*PflegetagegeldBest mit Eintrittsalter 35 Jahre, Tagessatz: 20 € / Tag)

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Pflege ist wichtiger als Du denkst!

 

Das Risiko, ein Pflegefall zu werden, kann jeden treffen – zu jeder Zeit – sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt.

Laut Statistik werden drei von vier Frauen und jeder zweite Mann im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Damit werden Sie und Ihre Familie bei einer Pflegebedürftigkeit vor enorme finanzielle und organisatorische Belastungen gestellt.

Abhängig vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär) übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil Ihrer Pflegekosten. Die verbleibenden Kosten müssen Sie selbst tragen.

Treffen Sie Vorsorge für den Pflegefall und entscheiden Sie sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung für ein selbstbestimmtes Leben und höchstmögliche Lebensqualität.

 

Dieter Hallervorden: “Wer clever vorsorgt, hat gut lachen”

 

Pflege-Leistungen in Prozent

Die Volks-Pflegevorsorge (Tarif PZTB03) hat folgende ambulante und stationäre Leistungen in Prozent:

Ambulante Pflege

  • Pflegegrad 1 20% 20%
  • Pflegegrad 2 30% 30%
  • Pflegegrad 3 50% 50%
  • Pflegegrad 4 80% 80%
  • Pflegegrad 5 100% 100%

Stationäre Pflege

  • Pflegegrad 1 20% 20%
  • Pflegegrad 2 100% 100%
  • Pflegegrad 3 100% 100%
  • Pflegegrad 4 100% 100%
  • Pflegegrad 5 100% 100%

Hinweis:

Die zu zahlende Leistung des Versicherers ist abhängig vom versicherten Tagessatz sowie des jeweiligen Pflegegrades.

Das bedeutet: Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen entstandenen Kosten durch die Pflege überwiesen.

Pflege-Leistung und Pflegelücke

Die folgende Grafik zeigt:

  • die Leistungen der Volks-Pflegevorsorge je Pflegegrad – bei einem Tagessatz von 60 € / Tag.
  • die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung (identische Leistungen)
  • die zu schliessende Pflegelücke

 

Info zu 1, 2, 3, 4:
Die abgebildete Versicherungsleistung entspricht 1 = 20%, 2 = 30%, 3 = 50%, 4 = 100% des versicherten Tagessatzes (hier 60 Euro / Tag bei 30 Tagen / Monat). Daraus ergeben sich folgende Tagessätze: PG1 = 12 € | PG2 = 18 € | PG3 = 30 € | PG4 = 60 € | PG5 = 60 €

Pflege-Leistungen in Euro

Die Volks-Pflegevorsorge (Tarif PZTB03) hat folgende ambulante und stationäre Leistungen in Euro:

amb. PG 1

amb. PG 2

amb. PG 3

amb. PG 4

amb. PG 5

stat. PG 1

stat. PG 2

stat. PG 3

stat. PG 4

stat. PG 5

Die Leistungen basieren auf einem Tagessatz von 50 Euro / Tag im Pflegegrad 5

Pflege-Leistungen im Detail

Die Volks-Pflegevorsorge (Tarif PZTB03) bietet folgende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit:

  • Starrer Tarif (Leistung je PG ist vorgegeben) 100% 100%
  • keine Wartezeiten / keine Karenzzeiten 100% 100%
  • Dynamik (regelmäßige Leistungserhöhung) 100% 100%
  • Weltweite Geltung Versicherungsschutz 100% 100%
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall (ab PG5) 75% 75%
  • Anerkennung Pflegebedürftigkeit 90% 90%
  • Assistance-Leistungen 100% 100%
  • Pflege-Hotline 100% 100%

 

Extras

  • Dynamik im Leistungsfall
  • optionale Einmalleistung ab Pflegegrad 2
  • optionale Erhöhung der amb. Leistung in PG 2 – PG 4 auf 100%

 

Die grafischen Leistungsaussagen sind wie folgt zu lesen:

(1) Beitragsbefreiung im Pflegefall

  • 90% ab PG 2
  • 85% ab PG 3
  • 80% ab PG 4
  • 75% ab PG 5

(2) Anerkennung der Pflegebedürftigkeit

  • 90 % nach MDK-Gutachten oder Medicproof
  • 100 % nach MDK-Gutachten, Medicproof und ADL

Diese Gegenüberstellung ist eine vereinfachte Darstellung der Tarife. Die verbindlichen tariflichen Leistungen entnehmen Sie bitte einem persönlichen Angebot und/oder den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Alle Daten wurden sorgfältig recherchiert und überprüft.

Mehr Vorsorge, mehr Lebensqualität

 

Die Volks-Pflegevorsorge der Allianz

 

  • sorgt für ein selbstbestimmtes Leben
  • ermöglicht finanzielle Freiräume bzw. Unabhängigkeit
  • erhält den Lebensstandard auch bei Pflegebedürftigkeit
  • entlastet Ihre Familie im Pflegefall
  • schützt Ihr Vermögen für die Nachkommen
  • befreit Ihre Kinder von der finanziellen Haftung bei Pflegebedürftigkeit der Eltern
  • ist eine Entscheidung für ein würdevolles Leben

 

Dieter Hallervorden: “Pflegevorsorge – Der beste Zeitpunkt ist jetzt.”

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Sie haben hier die die Möglichkeit die Volks-Pflegevorsorge gleich online abzuschließen oder
ein persönliches Angebot anzufordern.

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Mit der Volks-Pflegevorsorge haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite:

 

    • Absicherung in allen Pflegegraden
    • 100%-ige stationäre Leistung bereits ab Pflegegrad 2
    • Umfassende Assistance-Leistungen für Sie & Ihre Angehörigen
    • Volle Leistung ab dem ersten Tag, da der Tarif keine Wartezeiten beinhaltet

 

Sichern Sie sich finanzielle Freiräume und ein selbstbestimmtes Leben – Mit der Volks-Pflegevorsorge der Allianz entscheiden Sie selbst, wie und wo Sie gepflegt werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Pflege-Zusatzversicherungen im Test

Focus-Money untersucht in regelmäßigen Abständen die Pflegetagegeld-Tarife als auch PflegeBahr-Tarife:

 

Weitere Informationen zur Pflegepflichtversicherung bzw. privaten Pflege-Zusatzversicherungen finden Sie in unseren FAQs.

Ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?

Mit einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft steigt das Risiko zum Pflegefall zu werden. Fälle der Pflegebedürftigkeit beruhen im wesentlichen auf den folgenden Krankheiten:

  • Demenz
  • Inkontinenz
  • Krebserkrankungen
  • Schlaganfall
  • Parkinson

 

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung – beide als Pflichtversicherung mit identischen Leistungen konzipiert – decken als Teilkasko-Versicherung bei Weitem nicht alle Pflegekosten.

Fazit:

Ja, eine zusätzliche Absicherung mit Hilfe einer Pflege-Zusatzversicherung ist ratsam. Denn sowohl Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder als auch Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) sind für die finanziellen Folgen eines Pflegefalls nicht ausreichend abgesichert.

Weitere Informationen zur Pflegepflichtversicherung bzw. privaten Pflege-Zusatzversicherungen finden Sie in unseren FAQs.

Haben private Pflege-Zusatzversicherungen eine Wartezeit?

Die meisten Pflege-Zusatzversicherungen (hier: Pflegetagegelder) verzichten auf eine Wartezeit, d.h. Sie besitzen ab dem ersten Tag vollen Versicherungsschutz.

 

Weitere Informationen zur Pflegepflichtversicherung bzw. privaten Pflege-Zusatzversicherungen finden Sie in unseren FAQs.

Wann ist man pflegebedürftig und wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Pflegebedürftig sind Personen,

  • die den Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können und
  • die auf Hilfe durch Dritte angewiesen sind
  • Der Zustand der Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – mindestens aber sechs Monate – bestehen

 

Der Grad der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen wird dabei anhand von 6 Kriterien beurteilt:

  1. Mobilität
    z.B. Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches und Treppensteigen etc.
  2. Geistige und kommunikative Fähig­keiten 
    z.B. Personen aus dem näheren Umfeld erkennen, Orientierung hinsichtlich Ort und Zeit, Entscheidungen im Alltagsleben treffen etc.
  3. Verhaltensweisen
    z.B. Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten etc.
  4. Selbst­versorgung
    z.B. selbständige Körperpflege, selbständiges An- und Auskleiden, Essen, Trinken,  selbständige Benutzung der Toilette etc.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
    in Bezug auf: Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen oder Sauerstoffgabe, Einreibungen etc.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen etc.

 

Der geringste Grad der Pflegebedürftigkeit ist der Pflegegrad 1. Die Prüfung des individuellen Pflegegrades erfolgt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) – in der privaten Krankenversicherung (PKV) übernimmt diese Aufgabe die Medicproof GmbH.

Details zur Ermittlung des Pflegegrades finden Sie auf der Seite “Was ist neu in der Pflege” bzw. in unseren FAQs.

Kann man eine Pflege-Zusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können die Beiträge zur Pflegeversicherung bzw. Pflege-Zusatzversicherung von der Steuer abgesetzt werden – unter Beachtung der vom Gesetzgeber bestimmten Höchstbeiträge:

Angestellter bzw. Beamte können maximal 1.900 Euro / Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Der Höchstbeitrag für Selbständige beträgt dagegen bis zu 2.800 Euro / Jahr.

Achtung:

Wenn schon allein die gezahlten Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung den jeweiligen Höchstbeitrag übersteigen, können Sie für die Pflegeversicherung bzw. Pflege-Zusatzversicherung keine weiteren Beiträge steuerlich absetzen.

 

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie in unseren FAQs.

Auszeichnungen

Unabhängige Analysten und Ratingagenturen haben die Leistungen der Allianz mehrfach ausgezeichnet:

Angebot & Beratung

Sie haben Fragen ...

  • Wie hoch ist mein persönlicher Beitrag?
  • Verzichtet der Tarif auf Warte- und Karenzzeiten?
  • Leistet der Tarif eine Einmalzahlung, wenn ja wann und in welcher Höhe?
  • Beinhaltet der Tarif eine Dynamik (regelmäßige Erhöhung der Leistung ohne Gesundheitsprüfung)?
  • Gilt die Dynamik auch im Leistungsfall?
  • Auf welcher Basis erfolgt die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit?

 

... wir die Antworten

Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns 07125 / 155 - 861

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Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, geprüft und werden laufend aktualisiert.

Bitte beachten Sie:

Dies ist eine vereinfachte Leistungsübersicht der oben genannten Tarife und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch können diese Leistungsprofile eine qualifizierte Beratung nicht ersetzen. Rechtlich verbindlich sind allein die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen sowie die verbindlichen Berechnungen der jeweiligen privaten Krankenversicherer. Das VersicherungsWiki e.K. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit – ohne vorherige Ankündigung – vorzunehmen.

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