Antrag Pflegeversicherung: Abgefragte Krankheiten und Diagnosen

 

Mit einer Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie minimieren dadurch Ihre finanzielle Belastung im Pflegefall und können Ihren Kindern ein Erbe hinterlassen. Jedoch kann nicht jeder eine Pflegezusatzversicherung – in unserem Fall eine Pflegetagegeldversicherung – abschliessen. Die privaten Krankenversicherer als Anbieter solcher Policen stellen in ihren Anträgen eine Reihe von Gesundheitsfragen, die es vor einem Vertragsabschluss wahrheitsgemäß zu beantworten gilt. Der Versicherer erhält durch die abgefragten Krankheiten / Vorerkrankungen des potentiellen Kunden eine Einschätzung über das zu versichernde Risiko.

Dass Ergebnis dieser Risikoprüfung kann man wie folgt zusammenfassen:
 

  • Annahme ohne Einschränkung
     
  • Annahme mit einem sog. Risikozuschlag (RZ) oder Leistungsausschlus (LA)
    >> dies ist dann der Fall, wenn die zu erwartenden Krankheitskosten auf den mtl. Beitrag umgelegt werden können oder die kostenverursachende Krankheit von der Leistung ausgeschlossen werden kann. Hierzu muss die Krankheit klar definiert sein.

     
  • Ablehnung
    >> dies ist dann der Fall, wenn die zukünftigen erwarteten Krankheitskosten nicht auf den mtl. Beitrag umgelegt werden können

 

 

Pflegeversicherung: Übersicht der abgefragten Krankheiten und Diagnosen in Anträgen
 

 Zur Überprüfung Ihrer Versicherungsfähigkeit im Rahmen einer Pflegezusatzversichrung haben wir nachfolgend die Gesundheitsfragen der jeweiligen Anträgen in Form einer Bildergallerie abgebildet. Ausgewertet wurden die Antragsformulare von 26 privaten Krankenversicherern
 

Stand: 07.02.2018
 

 

 

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Wichtig:

Diese Gegenüberstellung ist eine vereinfachte Darstellung der Tarife. Diese Übersicht kann und soll eine Prüfung der zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen nicht ersetzen. Alle Daten wurden sorgfältig recherchiert und überprüft. Das VersicherungsWiki e.K. übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen. Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise am Ende dieser Seite!

 

Grundlagen der Pflegetagegeldversicherung >>
 

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