Die Umstellung Pflegebedürftiger: Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

 

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 01.01.2017 eingeführt und ersetzt die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade. Um die Pflegebedürftigkeit einer Person zu bestimmen, werden zukünftig keine Minutenwerte für einzelne Verrichtungen mehr ermittelt, sondern es wird stattdessen bewertet, wie selbständig die Person ihren Alltag trotz bestehender Beeinträchtigungen bewältigen kann.

Damit erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Mit der Pflegereform 2017 werden künftig die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen besser erfasst. Minuten spielen also in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung sowie die gewährten Leistungen keine Rolle mehr.

Vereinfacht gesagt gilt: Je geringer die Selbständigkeit, desto höher der Pflegegrad und die gesetzlichen Leistungen. Insbesondere für Pflegebedürftige mit geistigen Erkrankungen wie Demenz stellt die Pflegereform 2017 eine wesentliche Verbesserung dar.

 

 

1. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Wie funktioniert die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade? Für die Versicherten und vor allem für diejenigen, die bereits Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten, gibt es dabei gleich mehrere gute Nachrichten:

 

  • Für alle bisherigen Leistungsbezieher wird es einen Bestandsschutz geben, der ihnen garantiert, dass sich ihre Leistungen nicht verschlechtern.
     
  • Außerdem erfolgt die automatische Überführung von den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade. Die Empfänger von Leistungen müssen selbst also nichts unternehmen. Privatversicherte werden von ihren Versicherungsunternehmen umfassend über alle Neuregelungen informiert.
     
  • Ein Antrag oder eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist nicht erforderlich

 

Damit stellt sich die Frage wie Pflegebedürftige einen Pflegegrad erhalten. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

 

1. Personen, die 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen

Bei einer erstmaligen Antragstellung auf Pflegeleistungen in 2017 wird mit Hilfe des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie des neuen Begutachtungsverfahrens die Bewertung durchgeführt. Die jeweils zuständigen Gutachter – bei GKV-Versicherten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. bei PKV-Versicherten die Medicproof GmbH – ermitteln den Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit des Pflegebedürftigen und legen den entsprechenden Pflegegrad fest. Letztlich entscheidet aber die Pflegekasse über die Genehmigung des Pflegegrades und über die Zuteilung der damit verbundenen Pflegeleistungen.

 

2. Personen mit anerkannter Pflegestufe (1, 2, 3) oder eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0)

Personen mit einer anerkannten Pflegestufe (1, 2, 3) oder einer anerkannten eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) brauchen keinen Antrag auf eine Feststellung des Pflegegrades ab 2017 zu stellen. Hier hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Überleitung vorgesehen – d.h. Personen mit einer anerkannten Pflegestufe bekommen automatisch einen Pflegegrad zugewiesen - ohne erneute Antragstellung und Begutachtung.

 

****************************************
Angebot | Beratung
Sie sind Endkunde und haben Fragen oder wünschen eine Beratung, einen Termin bzw. ein Angebot zum Thema Private Krankenversicherung (PKV), PflegeBahr- oder Pflegetagegeld-Versicherung, Krankenhaus- oder Zahn-Zusatzversicherung?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Sie erreichen uns unter Tel.: 07125-155 860, über Skype (pkv.wiki) oder per E-Mail: info@pkv.wiki
Für Angebote übermitteln Sie uns bitte die hierfür notwendigen Angaben unter Verwendung des zugehörigen Formulars auf unserer Kontaktseite.

****************************************

 

Die Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

 

Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrad ab 01.01.2017
   
-- Pflegegrad 1
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
   
Pflegestufen mit EA (Demenz) bei EA (Demenz)
   
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit EA Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit EA Pflegegrad 4
Pflegestue 3 mit EA Pflegegrad 5
   
Härtefälle  
   
Pflegestufe 3 Härtefall Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 Härtefall mit EA Pflegegrad 5
   

 EA: Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (z.B. Demenz)

 

2. Besonderheiten

Bei der Umwandlung 2017 von Pflegestufen in Pflegegrade sind folgende Besonderheiten zu beachten:

 

  • Personen mit einer Pflegestufe (1, 2, 3) werden automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad eingestuft

 

>> Ein Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 erhält ab 2017 den Pflegegrad 2 zugewiesen
>> Ein Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 2 erhält ab 2017 den Pflegegrad 3 zugewiesen

 

  • Personen mit der Pflegestufe 0 (Eingeschränkte Alltagskompetenz) werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad eingestuft

 

>> Ein Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 1 erhält den Pflegegrad 3
>> Ein Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe 2 erhält den Pflegegrad 4

 

Quellen

(1) BMG: Die Pflegestärkungsgesetze – Hintergründe zu den Neuregelungen in der Pflege
(2) BMG: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) –  Begriffe von A-Z
(3) BMG: Fragen und Antworten zum II. Pflegestärkungsgesetz (FAQ)
(4) Stiftung Warentest: Pflege­versicherung – Das ändert sich ab 2017
(5) Wikipedia: Pflegebedürftigkeit

 

weiter >>

You voted 2. Total votes: 303