Die Pflegelücke ab dem 01.01.2017

 

Mit einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft steigt das Risiko zum Pflegefall zu werden. Auch nach der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) decken die Leistungen der Pflegeversicherung maximal 50 Prozent der stationären Gesamtpflegekosten.

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung deckt dabei als Teilkasko-Versicherung bei Weitem nicht alle Pflegekosten. Bei Heimkosten in Höhe von 3.500 bis 4.000 Euro und mehr trägt die Pflegepflichtversicherung maximal die Hälfte der anfallenden Gesamtpflegekosten (ab 2017 maximal 2.005 Euro mit Pflegegrad 5 bzw. 1.775 Euro mit Pflegegrad 4). Es verbleibt also eine Versorgungslücke in Höhe von rund 2.000 Euro und mehr, die es mit dem Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung zu schließen gilt.

Eine private Absicherung des Pflegerisikos in Form einer privaten Pflege-Zusatzversicherung kann aufgrund der bestehenden Pflegelücke nur jedem Interessenten dringend ans Herz gelegt werden – wie auch die neuen Zahlen 2016 des PKV-Verbands belegen:

 

 

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege

 

 

Übersicht der Pflegelücke nach Bundesländern und Pflegestufe

 

Auch wenn der Anstieg der Pflegekosten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich verläuft, zeigen die neuen Zahlen 2016 des PKV-Verbands eines deutlich: die Pflege von Angehörigen ist 2016 wiederum teurer geworden.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Kostenanstieg nach Pflegestufe und Bundesland:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege

 

 

Quellen:

(1) PKV-Verband: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege
 

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