Pflegetagegeldversicherungen im Test von FINANZtest 05/2015

 

Die Stiftung Warentest hat in der Zeitschrift FINANZtest 05/2015 PflegeBahr-, Pflegetagegeld- und Kombitarife untersucht. Bewertungsgrundlage für die Pflegetagegeldversicherungen war ein 45-jähriger Modellkunde mit einem Beitrag von rund 56 Euro im Monat sowie ein 55-jähriger Modellkunde mit einem Beitrag von rund 87 Euro im Monat. Eine Übersicht der Testieger in Tabellenform finden Sie am Ende dieser Seite.

 

Video: Stiftung Warentest überprüft Pflege-Zusatzversicherungen

 

 

Die Testkriterien

Die zugrundliegende Fragestellung des Tests war, welche Leistung erhält ein Kunde in den verschiedenen Pflegestufen für den vorgegebenen Beitrag. Folgende Kriterien beeinflussten das Qualitätsurteil der Siftung Warentest:

 

(1) Das gewichtete Preis-Leistungsverhältnis bestimmt zu 80 Prozent die Gesamtnote des Tarifs und setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

  • zu zahlender Tarifbeitrag
  • Leistung in der Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz wie etwa bei Demenz)
  • ambulante und stationäre Leistung in der Pflegestufe 1
  • ambulante und stationäre Leistung in der Pflegestufe 2
  • ambulante und stationäre Leistung in der Pflegestufe 3
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegestufe 0 oder 1

 

(2) Die bewerteten Vertragbedingungen fließen zu 20 Prozent in die Bewertung mit ein und setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

  • Dynamik
  • Einmalzahlungen
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Suchterkrankung
  • Auszahlung der Pflege-Leistung auch während eines Krankenhausaufenthaltes

 

Die Vorgehensweise der Stiftung Warentest ist unserer Meinung nach mehr als widersprüchlich:

 

1. Preis-Leistung

Auf der einen Seite gibt FINANZtest vor, welche Leistung ein Kunde in den verschiedenen Pflegestufen für einen vorgegebenen Beitrag erhält, um auf der anderen Seite diese Leistung dann mit der errechneten Pflegelücke zu vergleichen. Was bingt diese Gegenüberstellung, wenn ich dann erfahre, dass die Leistung nicht ausreicht um meine Pflegelücke zu schließen? Und dieses Ergebnis wird dann auch noch bewertet? Wofür?
Sinnvoller wäre es die Pflegelücke zu bestimmen (z.B. 1.500 Euro pro Monat) und dann zu ermitteln, was die Schließung dieser Lücke bei den verschiedenen Anbietern von Pflege-Zusatzversicherungen kostet.

Die Stiftung Warentest überträgt hier einfach die Logik der staatlich geförderten PflegeBahr-Tarife auf die ungeförderten Pflegetageld-Tarife: Beim PflegeBahr erhält man eine Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter (z.B. 55 Jahre entspricht 600 EUR Pflegemonatsgeld in Pflegestufe 3) – beim Pflegetagegeld dagegen wählt man individuell den abzusichernden Tagessatz (z.B. 50 Euro pro Tag) und erhält damit das monatliche Pflegegeld (von 1.500 Euro in Pflegestufe 3)

2. Dynamik

Bei der Dynamik wird nicht danach differenziert, ob der Pflegefall bereits eingetreten ist oder nicht. Bei vielen Versicherern ist die Dynamik auf den Fall vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit bezogen und oftmals auf ein Höchstalter begrenzt. Es wäre also wichtig zu erfahren, ob der Versicherer auch dann eine Dynamisierung der Pflege-Leistungen anbietet, wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist.

3. Tarif-Bewertung

Weiterhin auffallend an diesem Test ist, dass die Leistungen der aufgeführten Versicherer unterschiedlicher nicht sein könnten: Während die Württembergische alle wichtigen Leistungen (siehe nachfolgende Auflistung) in ihrem Tarif vereint, bietet zum Beispiel die HanseMerkur keine Beitragsbefreiung im Pflegefall, keine 100 %-ige Leistung bei stationärer Pflege und die Allianz bietet die Einmalzahlung nur optional über einen zusätzlichen Tarif an sowie eine Beitragsbefreiung erst ab der Pflegestufe 3.

Wichtiger für den Kunden wäre doch zu wissen, wie der Beitrag der einzelnen Krankenversicherer unter der Vorgabe gewisser Mindestleistungen (Einmalzahlung, Dynamik im Pflegefall, 100 %-ige Leistung bei stationärer Pflege, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1) aussehen würde, wenn die Leistungen in den Pflegestufen nahezu identisch wären. Eine Trennung der Leistungsinhalte des Haupttarifs und zusätzlicher, gegen einen Aufpreis zu erwerbenden Tariferweiterungen (Dynamik, Einmalzahlung, Beitragsbefreiung etc.) wäre ebenfalls sehr hilfreich.

Daher kann allen Interessenten nur geraten werden einen Blick ins Kleingedruckte (sprich die Versicherungsbedingungen) zu werfen!

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Tarifwahl auch die unterschiedlichen Arten der Pflegetagegeldversicherungen (starre und flexible Tarife).
Mit den folgenden Kriterien können Sie die verschiedenen Tarife der Pflege-Zusatzversicherung zuverlässig filtern.

 

Sehr gute Tarife bieten folgende Leistungsmerkmale

1. Keine Wartezeiten
2. Leistungsdynamik auch im Pflegefall
3. 100 %-ige Leistung bei stationärer Pflege
4. Einmalzahlung im Leistungsfall ab Pflegestufe 1
5. Beitragsbefreiung im Pflegefall bereits ab Pflegestufe 0 oder 1
6. Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit  (Anerkennung des Bescheids der gesetzlichen Pflegeversicherung)

Für einen Tarifvergleich nutzen Sie bitte unseren Pflege-Vergleichsrechner (siehe Tab "Beitragsrechner" oben)!

 

Die Ergebnisse der Bewertung der Pflegetagegeld-Tarife für 55-Jährige im Überblick

Stand: 06.12.2015

  Versicherer Tarifname Note Frei wählbare
Leistung der PS
Pflegestufe 0 bis 3
Amb. Leistung in %
Pflegestufe 0 bis 3
Stat. Leistung in %
Wartezeiten
Karenzzeiten
               
1 Württemb. PTPU1) 1,5 Nein 30 | 40 | 70 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
2 HanseMerkur PA2) 1,6 Nein 25 | 25 | 50 | 100 25 | 25 | 50 | 100 Nein
3 Allianz PZTB03 1,7 Nein 30 | 30 | 60 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
4 AXA Flex-U 2,0 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
5 BBKK PflegePremium+ 2,0 Nein 30 | 30 | 60 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
6 DFV Dt.Pflege 2,0 Nein Frei wählbar Frei wählbar Nein
7 HUK-Coburg PT Premium 2,0 Nein 30 | 30 | 60 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
8 LVM PZT-Komfort 2,0 Nein 40 | 40 | 60 | 100 100 | 100 | 100 | 100 Nein3)
9 UKV PflegePremium+ 2,0 Nein 30 | 30 | 60 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
10 PAX PT Premium 2,2 Nein 30 | 30 | 60 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
11 SDK PS4) 2,3 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
12 vigo PT 2,3 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
13 Dt. Ring PflegeTop 2,4 Nein 10 | 30 | 70 | 100 10 | 30 | 70 | 100 Nein
14 DKV KPET5) 2,4 Nein 10 | 25 | 50 | 75 10 | 25 | 50 | 75 Nein
15 MV 422, 423, 430 2,4 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein11)
16 Signal PflegeTop 2,4 Nein 10 | 30 | 70 | 100 10 | 30 | 70 | 100 Nein
17 Mecklenb. proME pflege+ 2,5 Nein 30 | 30 | 65 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein12)
18 Gothaer MediP 0,1,2,3 2,6 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
19 ARAG PI6)7) 2,7 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
20 Concordia PT08), PT1,2,3 2,7 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
21 Hallesche Olgaflex9) 2,8 Nein 30 | 30 | 70 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
22 R+V PKU 2,8 Nein 30 | 30 | 70 | 100 30 | 30 | 70 | 100 Nein
23 Ergo Direkt PZ1, PZ2, PZ3 2,9 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
24 Nürnberger PTF 2,9 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
25 Concordia PT 0, PT 3,0 Nein 100 | 25 | 50 | 100 100 | 100 | 100 | 100 Nein
26 Alte Oldenb. Pflege flex 3,1 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
27 Central central.pflege+ 3,1 Nein 30 | 30 | 60 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
28 DEVK PT, PT Plus 3,1 Nein 25 | 25 | 65 | 100 30 | 100 | 100 | 100 Nein
29 Provinzial Pflege flex 3,1 Ja Frei wählbar Frei wählbar Nein
30 Universa10) uni-PT-Premium 3,1 Nein 0 | 40 | 60 | 100 0 | 40 | 60 | 100 Nein
31 Universa uni-PT-Komfort+ 3,1 Nein 100 | 0 | 0 | 0 100 | 0 | 0 | 0 Nein

 

Keine Bewertung

  • Continentale hat die Teilnahme am Test verweigert
  • Der Tarif PTN der INTER wurde nicht getestet
  • Der Tarif PTU der LKH wurde nicht getestet

 

Anmerkungen

1) Württembergische: Bei Härtefällen in Pflegestufe 3 wird 150 % des vereinbarten Tagegeldes erstattet
2) HanseMerkur: Bei erstmaligem Eintreten eines Leistungsfalles kann auf Antrag des Versicherungsnehmers eine Soforthilfe in Höhe des 12-fachen Pflegemonatsgeldes gezahlt werden. Die Soforthilfe wird mit den Monatsgeldleistungen verrechnet
3) LVM: Verzicht auf die Wartezeit von 3 Jahren bis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren
4) SDK: Eine Pflege-Leistung in Form einer Einmalzahlung (Tarif PSU) sowie eine erweiterte Dynamik über das 70. Lebensjahr hinaus (Tarif D) kann gegen Aufpreis hinzu versichert werden
5) DKV: In Pflegestufe 3 werden bei Härtefällen 100 % des vereinbarten Tagegeldes erstattet
6) Arag: Die Leistung der Pflegestufe 0 wird auch bei Einstufung in Pflegestufe 1 weitergezahlt
7) Arag: Es können auch einzelne Pflegestufen allein abgesichert werden, wie z.B. nur die Pflegestufe 1 oder nur die Pflegestufe 2
8) Concordia: Freie Wahl in Pflegestufe 0 mit Tarif PT0
9) Hallesche: Alternativ-Begutachtung nach ADL (activities of daily living) in Pflegestufe 1 bis 3 bzw. nach Reisberg-Scala in Pflegestufe 0
10) uniVersa: Bei Härtefällen in Pflegestufe 3 wird 150 % des vereinbarten Tagegeldes erstattet
11) Münchener Verein: Die Wartezeit beträgt 3 Jahre und entfällt bei Unfällen
12) Mecklenburgische: Die Wartezeit beträgt 3 Jahre in Pflegestufe (PS) 0 und 1, sie entfällt bei Unfällen. Keine Wartezeit in Pflegestufe 2 und 3.

 

Quellen:

(1) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen (TB) der Versicherer
(2) PKV-Verband - Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) MB/EPV 2009 - Ergänzende Pflegeversicherung
(3) Stiftung Warentest: FINANZtest 05/2015 Pflegeversicherung - So füllen Sie die Pflegelücke - Pflegetagegeldtarife im Test

 

Hinweis
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, geprüft und werden laufend aktualisiert. Die bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Alle Angaben ohne Gewähr. Einzig verbindlich sind die Geschäftsberichte der jeweiligen Gesellschaften. Das VersicherungsWiki e.K. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

Pflegetagegeldversicherungen: Unser Tarif-Tipp

 

Sehr gute Tarife der Pflegetagegeldversicherung bieten folgende Leistungsmerkmale:

  • Keine Wartezeiten
  • Keine Karenzzeiten
  • Leistungsdynamik auch im Pflegefall
  • 100 %-ige Leistung bei stationärer Pflege
  • Einmalzahlung im Leistungsfall ab Pflegestufe 1
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall bereits ab Pflegestufe 0 oder 1
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Anerkennung des Bescheids der gesetzlichen Pflegeversicherung)

 

Für einen Tarifvergleich nutzen Sie bitte unseren Pflege-Vergleichsrechner (siehe Tab "Beitragsrechner" oben)!

 

Unsere Bewertung der Pflegetagegeld-Tarife im Überblick

Stand: 06.12.2015

  Versicherer Tarifname Stat. Leistung
in %
Wartezeit
Karenzzeit
Einmalzahlung
ab Pflegestufe
Beitragsbefreiung
ab Pflegestufe
Dyn. Dynamik
Pflegefall
                 
1 Allianz PZTB03 30 | 100 | 100 | 100 Nein Nein Ja, ab PS 3 Ja Ja
2 Alte Oldenburger Pflege flex 100 %1) Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 1 Ja Nein
3 Arag (Tipp) PI2)3) 100 %1) Nein Ja, ab PS 0 Ja, ab PS 0 Ja Ja
4 Axa Flex-U 100 %1) Nein Nein Ja, ab PS 1 Ja Ja (einmalig)
5 Barmenia4)              
6 BBKK PflegePremium+ 30 | 100 | 100 | 100 Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 0 Ja Nein
7 Central central.pflege+ 30 | 100 | 100 | 100 Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 3 Ja Ja
8 Concordia PT05), PT1,2,3 100 %1) Nein Ja, ab PS 0 Ja, ab PS 1 Ja Ja
9 Continentale6)              
10 Debeka4)              
11 Deutscher Ring PflegeTop 10 | 30 | 70 | 100 nein Ja, ab PS 3 Ja, ab PS 3 Ja Ja
12 Devk PT, PT Plus 30 | 100 | 100 | 100 Nein Ja, ab PS 0 Ja, ab PS 0 Ja Ja
13 Dfv Dt. Pflege 100 %1) Nein Nein Ja, ab PS 0 Ja Nein
14 Dkv KPET 10 | 25 | 50 | 75 Nein Nein Nein Ja Ja
15 Ergo Direkt PZ1, PZ2, PZ3 100 %1) Nein Ja, ab PS 3 Ja, ab PS 3 Ja Nein
16 Gothaer MediP 0,1,2,3 100 %1) Nein Nein Ja, ab PS 1 Ja Ja
17 Hallesche Olgaflex7) 30 | 100 | 100 | 100 Nein Ja, ab PS 3 Ja, ab PS 3 Ja Ja
18 HanseMerkur PA8) 25 | 25 | 50 | 100 Nein Ja, auf Antrag8) Nein9) Ja Ja
19 Huk-Coburg PT Premium 30 | 100 | 100 | 100 Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 1 Ja Ja
20 Inter PTN10)            
21 LKH PTU111)            
22 LVM PZT-Komfort 100 % in allen PS Nein12) Nein Ja, ab PS 1 Ja Ja
23 Mannheimer ZP1313)            
24 Mecklenburgische proME pflege+ 30 | 100 | 100 | 100 Ja14) Nein Nein Ja Nein
25 Münchener Verein 422, 423, 430 100 %1) Ja15) Nein16) Nein16) Ja Ja
26 Nürnberger PTF 100 %1) Nein Ja, ab PS 1 Nein Ja Nein
27 Pax PT Premium 30 | 100 | 100 |100 Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 1 Ja Ja
28 Provinzial Pflege flex 100 %1) Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 1 Ja Nein
29 R+V PKU 30 | 30 | 70 | 100 Nein Nein Ja, ab PS 2 Ja Nein
30 Sdk PS17) 100 %1) Nein Nein Ja, ab PS 1 Ja Ja
31 Signal PflegeTop 10 | 30 | 70 | 100 Nein Ja, ab PS 3 Ja, ab PS 3 Ja Ja
32 Ukv PflegePremium+ 100 % Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 0 Ja Nein
33 Universa uni-PT-Premium 0 | 40 | 60 | 100 Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 3 Ja Ja
  Universa mit Komfort+ 100 | 0 | 0 | 0 Nein Ja, ab PS 0 Nein Ja Ja
34 Vigo PT18)19) 100 %1) Nein Nein18) Ja, ab PS 1 Ja Ja
35 Württ. (Tipp) PTPU 30 | 100 | 100 | 100 Nein Ja, ab PS 1 Ja, ab PS 0 Ja Ja

 

Keine Bewertung

  • Continentale hat die Teilnahme am Test verweigert
  • Der Tarif PTN der INTER wurde nicht getestet
  • Der Tarif PTU der LKH wurde nicht getestet

 

Anmerkungen

1) Flexibler Tarif: Die Leistung in allen Pflegestufen - gemäß den Vorgaben des Versicherers - frei wählbar.
2) Arag: Die Leistung der Pflegestufe 0 wird auch bei Einstufung in Pflegestufe 1 weitergezahlt.
3) Arag: Es können auch einzelne Pflegestufen allein abgesichert werden, wie z.B. nur die Pflegestufe 1 oder nur die Pflegestufe 2.
4) Barmenia, Debeka: Nur als Kombitarif (Pflege-Bahr und Pflegetagegeld) verfügbar.
5) Concordia: Freie Wahl in Pflegestufe 0 mit Tarif PT0.
6) Continentale: Teilnahme am Test verweigert.
7) Hallesche: Alternativ-Begutachtung nach ADL (activities of daily living) in Pflegestufe 1 bis 3 bzw. nach Reisberg-Scala in Pflegestufe 0.
8) HanseMerkur: Bei erstmaligem Eintreten eines Leistungsfalles kann auf Antrag des Versicherungsnehmers eine Soforthilfe in Höhe des 12-fachen Pflegemonatsgeldes gezahlt werden. Die Soforthilfe wird mit den Monatsgeldleistungen verrechnet.
9) HanseMerkur: Nach Eintreten eines Leistungsfalls kann auf Antrag des Versicherungsnehmers bei monatlicher Beitragszahlung eine Verrechnung der tariflichen Monatsgeldzahlung mit dem für Tarif PA zu entrichtenden Beitrag erfolgen, sofern keine Soforthilfe zu verrechnen ist. Eine Beitragsbefreiung kann optional über den Zusatz-Tarif PZA vereinbart werden.
10) INTER: Der Tarif PTN wurde nicht getestet.
11) LKH: Der Tarif PTU wurde nicht getestet
12) LVM: Verzicht auf die Wartezeit von 3 Jahren bis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren.
13) Mannheimer: Kein Pflegetagegeld-, sondern nur eine Pflege-Kostenversicherung im Angebot.
14) Mecklenburgische: Die Wartezeit beträgt 3 Jahre in Pflegestufe (PS) 0 und 1, sie entfällt bei Unfällen. Keine Wartezeit in Pflegestufe 2 und 3.
15) Münchener Verein: Die Wartezeit beträgt 3 Jahre und entfällt bei Unfällen.
16) Münchener Verein: Eine Pflege-Leistung in Form einer Einmalzahlung sowie eine Beitragsbefreiung kann optional über einen Zusatz-Tarif hinzu versichert werden
17) SDK: Eine Pflege-Leistung in Form einer Einmalzahlung (Tarif PSU) sowie eine erweiterte Dynamik über das 70. Lebensjahr hinaus (Tarif D) kann gegen Aufpreis hinzu versichert werden
18) vigo: Eine Pflege-Leistung in Form einer Einmalzahlung (Tarif E) kann gegen Aufpreis hinzu versichert werden
19) vigo: Die Dynamik im Leistungsfall (Pflegefall) greift erst ab der Pflegestufe 2.

 

 

Quellen:

(1) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen (TB) der Versicherer
(2) PKV-Verband - Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) MB/EPV 2009 - Ergänzende Pflegeversicherung
(3) Stiftung Warentest: FINANZtest 05/2015 Pflegeversicherung - So füllen Sie die Pflegelücke - Pflegetagegeldtarife im Test

 

Hinweis
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, geprüft und werden laufend aktualisiert. Die bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Alle Angaben ohne Gewähr. Einzig verbindlich sind die Geschäftsberichte der jeweiligen Gesellschaften. Das VersicherungsWiki e.K. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

Pflegeversicherung: Vergleichsrechner für Pflegetagegeld-, PflegeBahr- und Kombi-Tarife

 

Sie suchen eine private Pflege-Zusatzversicherung?
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie gezielt Pflegetagegeld-, PflegeBahr- und Kombi-Tarife miteinander vergleichen:

 

 

Die Merkmale des Pflege-Vergleichrechners

  • Freie Wahl der gewünschten Pflege-Produkte: Pflegetagegeld | PflegeBahr | Kombi-Tarife
  • Vergleich von starren und flexiblen Tarifen in der Pflegetagegeldversicherung
  • Freie Wahl der Leistung (Höhe des Tagegeldes) nach Ihren individuellen Vorgaben oder mit Hilfe von vordefinierten Lösungen
  • Es lassen sich alle Pflegestufen 0-3 einzeln auswählen und anpassen
  • Optionale Tarifbausteine wie z. B. die Beitragsbefreiung können einfach an- und abgewählt werden
  • Einschränkung der Ergebnisliste mit einem Leistungsfilter - z.B. nur Anzeige von Versicherern mit Verzicht auf Wartezeit
  • Einschränkung der Ergebnisliste mit einem Krankheitsfilter – z.B. welche Krankheit ist bei welcher Gesellschaft versicherbar

 

Tipps zur Bedienung des Pflege-Vergleichsrechners

Bitte berücksichtigen Sie die folgende Tipps zur Bedienung des Pflege-Vergleichsrechners:

(1) Eingabe und Berechnung des Eintrittsalters
Die meisten Versicherer berechnen das Eintrittsalter gemäß der Formel "Beginnjahr ./. Geburtsjahr".
D.h. bei einem Versicherungsbeginn am 01.07.2014 ist eine am 02.10.1974 geborene Person (2014 ./. 1974) bereits 40 Jahre alt.

(2) Leistungen in den verschiedenen Pflegestufen
Bitte beachten Sie, dass die prozentuale Höhe der Leistungsaussage (z. B. 10 % in Pflegestufe 0) kein zuverlässiges Kriterium für eine Leistungsbeurteilung des jeweiligen Anbieters darstellt. Ausschlaggabend für eine Beurteilung sollte ausschließlich die Leistung in Euro und Cent sein.

(3) Aufbautarife
Einige Versicherer bieten in Ergänzung zum staatlich geförderten Pflege-Bahr einen sog. Aufbautarif, um die Leistungen des Pflege-Bahr aufzustocken. Die Aufbautarife der Gesellschaften (Allianz, Barmenia, Central, Debeka, Deutscher Ring, HanseMerkur, HUK-Coburg, Münchener Verein und Signal Iduna) bieten dabei - oftmals durch Beantwortung von Gesundheitsfragen - Mehrleistungen wie z.B. höhere Leistungen in den jeweiligen Pflegestufen, eine verbesserte europaweite Geltung (inkl. Schweiz) und/oder einen Wartezeitenerlass (für den PflegeBahr und den zugehörigen Aufbautarif). Die Aufbautarife sind innerhalb des Vergleichsrechners mit einer lachsfarbenen Hintergrundfarbe gekennzeichnet. Die Gesellschaften, die einen Aufbautarif anbieten, finden Sie in dieser Übersicht. Allerdings ist der Abschluss der Aufbautarife - im Gegensatz zum Kontrahierungszwang der PflegeBahr-Tarife - oftmals mit einer Gesundheitsprüfung im Antrag verbunden.

(4) Personen mit Vorerkrankungen
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (PflegeBahr) sieht einen Annahmezwang der Versicherer vor, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichert werden – mit Ausnahme der Diagnosen Demenz und Pflegebedürftigkeit. Desweiteren verzichten die Versicherer auf die Risikoprüfung oder die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen.

(5) Vor einem Vertragsabschluss
Die Gegenüberstellung im Pflege-Vergleichsrechner ist eine vereinfachte Darstellung der Tarife und kann eine qualifizierte Beratung durch einen Vermittler nicht ersetzen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angebote und Berechnungen der Versicherer in Verbindung mit den Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen. Für weitergehende Informationen setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Versicherer oder einem Vermittler Ihres Vertrauens in Verbindung.

(6) Datenschutz
Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern werden Ihre Anfragen zu Angeboten, Tarifen, Vertragsabschlüssen von uns absolut vertraulich behandelt, d.h. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Leadbörsen oder ähnliche Unternehmen weitergegeben oder weiterverkauft.

(7) Vorbehalt
Das VorsorgeWiki e.K. als Betreiber des Internetportals PKV-Wiki behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Vergleichsrechner bzw. der abgebildeten Tarife jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

Die Pflegestufen in der Pflegeversicherung

 

Pflegebedürftige werden entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet (§ 15 SGB XI). Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein sog. Härtefall vorliegen.

Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, haben bereits seit dem 1. Juli 2008 Anspruch auf einen Betreuungsbetrag in Höhe von 100 oder 200 Euro im Monat. Man spricht hier von der sog. "Pflegestufe 0".

Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist letztlich der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegepersonen benötigen, um die erforderliche Hilfe bei den maßgeblichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens zu leisten. Der Zeitaufwand für die Grundpflege und der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung werden gesondert betrachtet. Grundpflege bedeutet Hilfe bei den Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hilfe kann auch die Beaufsichtigung oder der Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen bedeuten.

Eine bestimmte Pflegestufe liegt erst dann vor, wenn für die gesamte Hilfe (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) und zusätzlich für die Grundpflege alleine jeweils ein bestimmter Mindestzeitaufwand erforderlich ist.

 

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

 

Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit

Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

 

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit

Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er rund-um-die-Uhr, auch nachts anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.

 

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen.

Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung, dass:

  • die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen.

oder

  • die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Das zeitgleiche Erbringen der Grundpflege des Nachts durch mehrere Pflegekräfte erfordert, dass wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Pflegeperson die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige) tätig werden muss. Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen.

Zusätzlich muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.

 

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2015

 

Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.

 

Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen

  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

 

Überblick der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2015:

 
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegestufe 0
(ohne | mit Demenz)
1)
Pflegestufe 1
(ohne | mit Demenz)
1)
Pflegestufe 2
(ohne | mit Demenz)
1)
Pflegestufe 3
(ohne | mit Demenz)
1)
  mtl. Leistung in Euro mtl. Leistung in Euro mtl. Leistung in Euro mtl. Leistung in Euro
         
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI) 0 | 123 244 | 316 458 | 545 728 | 728
Pflegesachleistung für häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst (§ 36 SGB XI) 0 | 231 468 | 689 1.144 | 1.298 1.612 | 1.612
(1.995 Härtefälle)
Pflegeleistung für vollstationäre Pflege
(§ 43 SGB XI)
0 1.064 1.330 1.612
(1.995 Härtefälle)
Pflegeleistung für teilstationäre Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) 231 468 | 689 1.144 | 1.298 1.612 | 1.612
Pflegeleistung für Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) 1.612 1.612 1.612 1.612
Betreuungbetrag (Ergänzende Leistungen bei erheblichem allg. Betreuungsbedarf § 45b SGB XI) 104 | 208 104 | 208 104 | 208 104 | 208
Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a SGB XI) 205 205 205 205

 

1) Unterscheidung der Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Personen (ohne Demenz) und Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (mit Demenz)

 

Weitere Angaben zu Pflege-Leistungen finden Sie in der Übersicht zum Thema Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

 

Video:
1) BMG: Video (YouTube) - Die Pflegestärkungsgesetze einfach erklärt
2) BMG: Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetz 1 (Stand: 28.05.2014)
3) BMG: Gesetzentwurf Pflegestärkungsgesetz - Stand: 1. Lesung Bundestag (04.07.2014)

 

Quellen:
4) BMG: Pressemitteilung "Kabinett beschließt Entwurf des 1. Pflegestärkungsgsetzes"
5) BMG: Die Pflegestärkungsgesetze - Das ändert sich zum 1. Januar 2015
6) BMG: Übersicht zum Thema Pflege

Die Pflegelücke

 

Eine private Absicherung des Pflegerisikos in Form einer privaten Pflege-Zusatzversicherung (Pflegetagegeld- oder Pflege-Rentenversicherung) kann aufgrund der bestehenden Pflegelücke nur jedem Interessenten dringend ans Herz gelegt werden – wie auch die neuen Zahlen 2014 des PKV-Verbands belegen:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014

 

 

Übersicht der Pflegelücke nach Bundesländern und Pflegestufe

Auch wenn der Anstieg der Pflegekosten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich verläuft, zeigen die neuen Zahlen 2014 des PKV-Verbands eines deutlich: die Pflege von Angehörigen ist 2014 ohne Ausnahme in jeder Pflegestufe und in jedem Bundesland teurer geworden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Kostenanstieg nach Pflegestufe und Bundesland:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014

 

 

Übersicht der Entwicklung der monatlichen Pflegekosten inkl. der verbleibenden Eigenanteile

Wenn der Pflegefall eintritt und ein Angehöriger nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, ist ein Pflegeheim eine oft gewählte Alternative. Allerdings stellen die Pflegeheimkosten die Angehörigen vor eine große Herausforderung, da häufig von großen Summen die Rede ist und keiner so genau weiß, wie sich die Kosten im einzelnen genau zusammensetzen.

Wie bereits erwähnt, werden Leistungen der Pflegeversicherung nur auf Antrag gewährt (§ 33 SGB XI).
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welche den Pflegebedürftigen untersucht und auf dieser Grundlage der Pflegekasse die Pflegestufe von Pflegestufe 0 bis Pflegestufe III empfiehlt. (Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Artikel: Pflegebedürftigkeit: Was tun im Pflegefall?)

Die Pflegeheimkosten setzen sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

  • aus den Pflegekosten
  • aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
  • aus den Investitionskosten.

 

Je nach Pflegestufe und Pflegeheim variieren diese Kosten sehr deutlich.

Wichtig: Die gewährten stationären Leistungen der Pflegeversicherung beziehen sich ausschließlich auf die Finanzierung der Pflegekosten in einem Pflegeheim - in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind selbst zu tragen und erhöhen den zu zahlenden Eigenanteil beträchtlich.

Die nachfolgende Abbildung zeigt in aller Deutlichkeit:

  • die ständig steigenden Pflegekosten sowie
  • den permanent steigenden Eigenanteil an den zu zahlenden gesamten Pflegekosten
  • 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 1 durchschnittlich 1.380 Euro pro Monat
  • 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 2 durchschnittlich 1.566 Euro pro Monat
  • 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 3 durchschnittlich 1.802 Euro pro Monat

 

Quelle: Barmer Pflegereport 2013

 

Als Faustformel kann gesagt werden, dass im Jahre 2013 die Leistungen der Pflegeversicherung maximal 50 Prozent der stationären Gesamtpflegekosten decken (während bei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 die Pflegeleistungen noch ausreichend waren, um die Pflegesätze zu decken).

 

Quellen:

(1) Eigene Berechnungen
(2) PKV-Verband: PKV-Zahlenbericht 2013
(3) PKV-Verband: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014
(4) Barmer GEK: Pflegereport 2010 und Pflegereport 2013
(5) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung

 

FAQ: Wichtige Begriffe der Pflegeversicherung kurz erklärt

 

Wer sich für den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung interessiert, sollte auf folgende Leistungsmerkmale achten - unabhängig davon, ob eine staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (PflegeBahr) oder eine ungeförderte Pflegetagegeld-Versicherung gewünscht ist:

 

Absicherung | Leistung in den Pflegestufen

Der Tagessatz bei ungeförderten Pflegetagegeld-Versicherungen ist in der Höhe frei wählbar (z.B. 50 Euro pro Tag) während das Pflegemonatsgeld bei staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr) fest vorgegeben ist:

Die Mindestleistungen des Pflege-Bahr:

  • 10 % tarifliche Leistung in Pflegestufe 0 – mind. 60 Euro Pflege-Monatsgeld
  • 20 % tarifliche Leistung in Pflegestufe I – mind. 120 Euro Pflege-Monatsgeld
  • 30 % tarifliche Leistung in Pflegestufe II – mind. 180 Euro Pflege-Monatsgeld
  • 100 % tarifliche Leistung in Pflegestufe III – mind. 600 Euro Pflege-Monatsgeld

 

Hinweis zur Systematik:
Beim Pflege-Bahr erhält man eine Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter (z.B. 55 Jahre entspricht 600 EUR Pflegemonatsgeld in Pflegestufe 3) – beim Pflegetagegeld dagegen wählt man individuell den abzusichernden Tagessatz (z.B. 50 Euro pro Tag) und erhält damit das monatliche Pflegegeld (von 1.500 Euro in Pflegestufe 3).

 

Pflegebedürftigkeit

Die private Krankenversicherer orientieren sich mehrheitlich an dem Begriff der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung – siehe § 14 und § 15 des SGB XI. Maßgebend für die Gewährung bzw. die Höhe der Leistungen ist daher die jeweilige Pflegestufe. In der Lebensversicherung erfolgt die Begutachtung und Gewährung von Pflege-Leistungen dagegen auf Basis der Einordnung in ADL-Punkte (activities of daily living) – manchmal auch in Kombination mit den Pflegestufen.

Viele private Krankenversicherer verzichten auf eine eigene Prüfung und übernehmen stattdessen den Einstufungsbescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vorteil: Eine mögliche Doppelprüfung hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit entfällt.

 

Leistungsbeginn

Die Pflege-Leistungen werden ab Antragstellung erbracht, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Sehr gute Tarife leisten hier rückwirkend ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit (meist innerhalb gesetzter Fristen) und nicht erst ab Antragstellung.

 

Pflege durch Angehörige

Die meisten privaten Krankenversicherer erbringen die vereinbarte Leistung auch bei einer Pflege durch Angehörige - es muss nicht zwingend durch Fachpersonal gepflegt werden.

 

Wartezeiten

Die meisten Anbieter einer Pflege-Zusatzversicherung verzichten auf die sonst übliche Wartezeit, d.h. nach Abschluss einer ungeförderten Pflegetagegeld-Versicherung und Zahlung der Erstprämie besteht sofortiger Versicherungsschutz. Einige wenige Anbieter bestehen noch auf eine Wartezeit von 3 Jahren – bei meist einfacheren Gesundheitsfragen.

Beispiel 1 (Tarif ohne Wartezeit):
Bei einem Vertragsabschluss mit Versicherungsbeginn am 01.01.2015 und einem Tarif ohne Wartezeit wird bei einem zum 01.02.2015 festgestellten Pflegefall die vereinbarte Pflegleistung sofort ab dem 01.02.2015 ausbezahlt.

Beispiel 2 (Tarif mit Wartezeit):
Bei einem Vertragsabschluss mit Versicherungsbeginn am 01.01.2015 und einer Wartezeit von 3 Jahren sowie einem zum 01.02.2015 festgestellten Pflegefall wird die vereinbarte Pflegleistung frühestens ab dem 01.02.2018 ausbezahlt.
 

Ausnahme Unfall:
Einige Versicherer bieten verbesserte Versicherungsbedingungen, d.h. diese Versicherer leisten im Falle des Eintritts der Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall - auch bei einer vereinbarten Wartezeit

Ausnahme Pflege-Bahr:
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (PflegeBahr) hat grundsätzlich eine vereinbarte Wartezeit von 5 Jahren. Bei Abschluss eines zusätzlichen, ungeförderten Pflegetagegeld-Tarifs kann sich die Wartezeit des Pflege-Bahrs u.U. verkürzen oder vollständig entfallen.

 

Karenzzeiten

Die meisten Anbieter einer Pflege-Zusatzversicherung verzichten auch auf eine Karenzzeit (der Zeitraum zwischen Eintritt der Pflegedürftigkeit und erstmaliger Auszahlung der vereinbarten Pflegleistung).

Beispiel 1:
Bei einer Karenzzeit von 90 Tagen und einem zum 01.01. festgestellten Pflegefall wird die vereinbarte Pflegleistung erst ab dem 01.04. ausbezahlt.

Beispiel 2 (Tarif ohne Wartezeit, aber 90 Tage Karenzzeit):
Bei einem Vertragsabschluss mit Versicherungsbeginn am 01.01.2015 und einem Tarif ohne Wartezeit wird bei einem zum 01.02.2015 festgestellten Pflegefall die vereinbarte Pflegleistung aufgrund der 90-tägigen Karenzzeit erst ab dem 01.05.2015 ausbezahlt.

Beispiel 3 (Tarif mit Wartezeit und 90 Tage Karenzzeit):
Bei einem Vertragsabschluss mit Versicherungsbeginn am 01.01.2015 und einer Wartezeit von 3 Jahren sowie einem zum 01.02.2015 festgestellten Pflegefall wird die vereinbarte Pflegleistung frühestens ab dem 01.02.2018 ausbezahlt.

 

Dynamik - auch im Leistungsfall?

Eine Dynamik bietet generell die Möglichkeit eine vereinbarte Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten diese Option alle 3 oder 5 Jahre. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass

  • die Dynamik nicht frühzeitig durch eine Altersbegrenzung endet (z.B. Dynamik nur bis zum 65. Lebensjahr)
  • die Dynamik auch im Leistungsfall greift, d.h. auch nach Eintritt des Pflegefalls eine Erhöhung der Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist (und nicht nur während des Zeitraumes der Beitragszahlung ohne Leistungsbezug)

 

Entgegen anders lautenden Meldungen ist eine Dynamik nicht verpflichtend, sondern kann auch jederzeit ausgesetzt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Anspruch auf eine Erhöhungsoption mittels Dynamik bei den meisten Versicherer nach zweimaligem Widerspruch erlischt – d.h. ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist unabdingbar.

 

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Einige Versicherer bieten im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung an, d.h. im Pflegefall sind keine Beiträge mehr für die private Pflege-Zusatzversicherung zu entrichten. Die Beitragsbefreiung wird dabei in Abhängigkeit von der erreichten Pflegestufe gewährt, d.h. einige Anbieter bieten eine Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe 0 oder 1.

Allerdings muss auch die Kehrseite dieser Leistung betrachtet werden: Einerseits verteuert diese Leistung die Pflege-Tarife, andererseits ist das Risiko stark steigender Beiträge in der Zukunft – aufgrund der möglichen Vielzahl an Leistungsfällen – überdurchschnittlich hoch.

Ausnahme Pflege-Bahr:
Aufgrund den gesetzlich vorgegebenen Mindestkriterien, darf die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) keine Zusatzleistungen wie eine Beitragsbefreiung beinhalten

 

Geltungsbereich

Die meisten privaten Krankenversicherer bieten im Rahmen der Pflege-Zusatzversicherung einen Versicherungsschutz innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - Einige wenige Versicherer auch weltweit.

 

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Private Krankenversicherer können ein ordentliches Kündigungsrecht nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ausüben. Diese Recht kann sich auf einzelne Personen oder Tarife beziehen. D.h. der Versicherer kann den Vertrag ohne Angaben von Gründen kündigen.

In der Pflege-Zusatzversicherung verzichten die privaten Krankenversicherer allerdings auf das ordentliche Kündigungsrecht (siehe § 14 Abs. 1 der MB/EPV 2009).

 

 

Angebot | Kontakt

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