Die Pflegetagegeld-Versicherung als ergänzende Pflege-Zusatzversicherung

 

Die Pflegeversicherung ist – im Gegensatz zur Krankenversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen vollständig abdeckt – nur eine Teilkostenversicherung.

Mit einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft steigt das Risiko zum Pflegefall zu werden. Die gesetzliche und private Pflegeversicherung – jeweils als Pflichtversicherung mit deckungsgleichen Leistungen konzipiert – deckt dabei als Teilkasko-Versicherung bei Weitem nicht alle Pflegekosten. Bei Heimkosten in Höhe von rund 3.500 Euro und mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte der anfallenden Kosten (1.550 Euro in Pflegestufe 3 bzw. 1.918 Euro bei Härtefällen). Es verbleibt also eine Versorgungslücke in Höhe von ca. 2.000, die es mit dem Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung zum Beispiel in Form einer Pflegetagegeld-Versicherung zu schließen gilt.

 


Tests, Ratings, FAQs

Eine Übersicht der aktuellen Tests, Ratings und FAQs der Stiftung Warentest (u.a.) finden Sie auf dieser Seite.


 

Definition

Die Pflegetagegeld-Versicherung dient daher der privaten Absicherung des Risikos eines Pflegefalls. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Häufig erfolgt dabei eine Abstufung des zu zahlenden Geldbetrages in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten durch die Pflege überwiesen.

 

Es werden zwei Arten Pflegetagegeld-Versicherung unterschieden

>> Statische, gestaffelte Pflegetagegeld-Tarife <<
>> Flexible, modular aufgebaute Pflegetagegeld-Tarife <<

 

Der Versicherungsnehmer bestimmt bei statischen, gestaffelten Pflegetagegeld-Tarifen nur die Höhe des zu zahlenenden Pflegetagegelds in der Pflegestufe 3 als den 100 %-igen Basiswert. Der Versicherer hingegen bestimmt das Leistungsverhältnis der Pflegestufe 3 zu den verbleibenden Pflegestufen. Am häufigsten wird das Verteilungsverhältnis 30 % | 60 % | 100 % angeboten, d.h. der Versicherer erstattet 30 % des vereinbarten Pflegetagegeldes in der Pflegestufe 1, 60 % in der Pflegestufe 2 und 100 % in der Pflegestufe 3. Allerdings gibt es auch Angebote  bzw. Tarife, die keine Leistung in der Pflegestufe 1 und/oder Pflegestufe 2 vorsehen.

Im Gegensatz zu den statischen Pflegetagegeld-Tarifen kann der Versicherungsnehmer bei flexiblen, modular aufgebauten Tarifen das Pflegetagegeld für alle Pflegestufen individuell vereinbaren. Es sind beliebige Kombinationen denkbar, jedoch darf das Tagegeld der höheren Pflegestufe nicht in geringerer Höhe vereinbart werden, als das Tagegeld der nächst niedrigeren Pflegestufe. Es besteht auch die Möglichkeit alle Pflegestufen gleich hoch - z.B. zu 100 % - zu versichern.

 

>> Zugang zum kostenlosen Pflege-Vergleichsrechner: PflegeBahr + Aufbau-Tarife + Pflegetagegelder <<

 

Beispiel: Die Pflegetagegeld-Versicherung der Pfefferminzia mit dem Tarif PXY und einem vereinbarten Tagessatz von 50 EUR / Tag (Monat mit 30 Tagen) bietet folgende gestaffelte Leistungen:

 

Leistungen der Pflegetagegeld-Versicherung
Tagessatz von 50 EUR | Tag
Pflegestufe 0
(in % | in Euro)
Pflegestufe 1
(in % | in Euro)
Pflegestufe 2
(in % | in Euro)
Pflegestufe 3
(in % | in Euro)
         
Leistung bei ambulanter Pflege (in %) 10 % 30 % 60 % 100 %
Leistung bei ambulanter Pflege (Euro | Monat) 150 Euro 450 Euro 900 Euro 1.500 Euro
         
Leistung bei stationärer Pflege (in %) 10 % 100 % 100 % 100 %
Leistung bei stationärer Pflege (Euro | Monat) 150 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro

 

Welche Leistungsmerkmale eine sehr gute Pflegetagegeld-Versicherung auszeichnen:

  • Leistung bereits ab Pflegestufe 0 (Demenz)
  • Leistung in allen drei Leistungsstufen der Pflege (1, 2, 3)
  • Frei wählbare Leistung (Tagessätze) für ambulante und stationäre Pflege in allen Pflegestufen
  • 100 % Leistung bei vollstationärer Pflege
  • Keine tariflichen Wartezeiten
  • Keine tariflichen Karenzzeiten
  • Auszahlung des vereinbarten Pflegetagegeldes zur freien Verfügung
  • Volle tarifliche Leistung auch bei Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Vorteilhaft: Einmalleistung bei unfallbedingtem Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • Vorteilhaft: Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1, aber mindestens ab Pflegestufe 3
  • Vorteilhaft: Dynamik ohne Altersbegrenzung
  • Vorteilhaft: Dynamik auch im Leistungsfall
  • Pflegestufen: Einstufung analog der von der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannten Pflegestufen
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Bescheid der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung (SPV/PPV) ist ausreichend
  • Feststellung stationärer Pflegebedürftigkeit in Anlehnung an die gesetzliche oder private Pflegeversicherung (SPV/PPV)
  • Europaweite Geltung ohne zeitliche Begrenzung
  • Volle Leistung ohne Kostennachweis: Vereinbartes Pflegegeld wird unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt

 

Marktvergleich Pflegetagegeld-Versicherungen

Sie wollen mehr über Pflegetagegeld-Versicherungen wissen?
Das PKV-Wiki bietet Versicherern und Vermittlern einen Vergleichsrechner für die geförderten Pflege-Bahr-Tarife als auch für die ungeförderten Pflegetagegeld-Versicherunge n. Sprechen Sie uns an - gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

 

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Downloads:
BMG - Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung 2014
BMG - Ratgeber zur Pflege - Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen (Stand: 01.2014)
BMG - Flyer "Pflegebedürftig. Was nun? Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe"
BMG - Broschüre "Pflegen zu Hause"
BMFSFJ - Ceckliste für Pflegeheime - Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform
Pflegetagebuch der Landesstelle Pflege Angehörige

 

Tests:
(1) Morgen & Morgen GmbH: Erläuterungen zum M&M Rating PflegeTagegeld
(2) Morgen & Morgen GmbH: Ergebnisse M&M Rating PflegeTagegeld (Stand: 03.2015)
(3) Stiftung Warentest: FINANZtest 05/2013 Pflegeversicherung - Geförderte und ungeförderte Pflegetagegeldtarife im Test
(4) Stiftung Warentest: FINANZtest 02/2011 Themenpaket Pflege - Mehr Geld für die Pflege

Inhalt:
>> Gesetzliche Pflegeversicherung
>> Elternunterhalt und
>> Test von 30 Pflegetagegeldtarifen als Private Zusatzversicherung

 

Quellen:
(5) Wikipedia: Pflegetagegeldversicherung, Stand: 05. September 2013, abgerufen am 22.04.2014
(6) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Übersicht zum Thema Pflege
(7) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pflegefall – Was tun?
(8) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
(9) Geldtipps: Neuerungen in der Pflegeversicherung 2013, abgerufen am 12.02.2013

 

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