Die Pflegelücke und der zu zahlende Eigenanteil in der Pflegepflichtversicherung

 

Mit der nachfolgenden Darstellung des zu zahlenden Eigenanteils in der Pflegepflichtversicherung (sog. Pflegelücke) möchten wir Ihnen die Entscheidung für eine private Vorsorge im Bereich der Pflegeversicherung erleichtern.

 

Die Pflegelücke: Übersicht der Entwicklung der monatlichen Pflegekosten inkl. der verbleibenden Eigenanteile

 

Die Pflegelücke: Übersicht der Entwicklung der monatlichen Pflegekosten inkl. der verbleibenden Eigenanteile

Wenn der Pflegefall eintritt und ein Angehöriger nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, ist ein Pflegeheim eine oft gewählte Alternative. Allerdings stellen die Pflegeheimkosten die Angehörigen vor eine große Herausforderung, da häufig von großen Summen die Rede ist und keiner so genau weiß, wie sich die Kosten im einzelnen genau zusammensetzen. 

Wie bereits erwähnt, werden Leistungen der Pflegeversicherung nur auf Antrag gewährt (§ 33 SGB XI).

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welche den Pflegebedürftigen untersucht und auf dieser Grundlage der Pflegekasse die Pflegestufe von Pflegestufe 0 bis Pflegestufe III empfiehlt. (Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Artikel: Pflegebedürftigkeit: Was tun im Pflegefall?)

 

Die Pflegeheimkosten setzen sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

  • aus den Pflegekosten
  • aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
  • aus den Investitionskosten.

 

Je nach Pflegestufe und Pflegeheim variieren diese Kosten sehr deutlich.

 

Wichtig: Die gewährten stationären Leistungen der Pflegeversicherung beziehen sich ausschließlich auf die Finanzierung der Pflegekosten in einem Pflegeheim - in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind selbst zu tragen und erhöhen den zu zahlenden Eigenanteil beträchtlich.

 

Die nachfolgende Abbildung zeigt in aller Deutlichkeit:

  • die ständig steigenden Pflegekosten sowie
  • den permanent steigenden Eigenanteil an den zu zahlenden gesamten Pflegekosten
  • 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 1 durchschnittlich 1.380 Euro pro Monat
  • 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 2 durchschnittlich 1.566 Euro pro Monat
  • 2013 beträgt der zu bezahlende Eigenanteil in der Pflegestufe 3 durchschnittlich 1.802 Euro pro Monat

 

Quelle: Barmer Pflegereport 2013

 

Als Faustformel kann gesagt werden, dass im Jahre 2013 die Leistungen der Pflegeversicherung maximal 50 Prozent der stationären Gesamtpflegekosten decken (während bei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 die Pflegeleistungen noch ausreichend waren, um die Pflegesätze zu decken).

Eine private Absicherung des Pflegerisikos in Form einer privaten Pflege-Zusatzversicherung (Pflegetagegeld- oder Pflege-Rentenversicherung) kann daher jedem Interessenten nur dringend ans Herz gelegt werden – wie auch die neuen Zahlen 2014 des PKV-Verbands belegen:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014

 

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Übersicht der Pflegelücke nach Bundesländern und Pflegestufe

 

Übersicht der Pflegelücke nach Bundesländern und Pflegestufe

Auch wenn der Anstieg der Pflegekosten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich verläuft, zeigen die neuen Zahlen 2014 des PKV-Verbands eines deutlich: die Pflege von Angehörigen ist 2014 ohne Ausnahme in jeder Pflegestufe und in jedem Bundesland teurer geworden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Kostenanstieg nach Pflegestufe und Bundesland:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014

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Quellen:

(1) Eigene Berechnungen
(2) PKV-Verband - PKV-Zahlenbericht 2013
(3) PKV-Verband: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege 2014
(4) Barmer GEK: Pflegereport 2010 und Pflegereport 2013
(5) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung

 

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