Pflegeversicherung ab dem 01.01.2015

 

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) sollen zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.

 

Um diese Verbesserungen zu erreichen, werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den Verbesserungen im Bereich der Pflege durch das Pflegestärkungsgesetz (PSGI):

 

 

 

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