Pflege-Bahr: Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung

 

Seit dem 01.01.2013 zahlt der Staat für private Pflege-Zusatzversicherungen einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr (bzw. 5 Euro pro Monat), wenn diese vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt, kann die Versorgungslücke durch die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr | Pflege-Riester) verringert werden. Da sich aber auch mit der geförderten Pflege-Zusatzversicherung nur einen Teil der Versorgungslücke im Pflegefall schliesst lässt, bieten die meisten privaten Krankenversicherer zusätzlich einen "ungeförderten" Pflege-Tarif als Ergänzung an.

 

Was sind die Voraussetzungen für die neuen Pflege-Tarife um die staatliche Förderung zu erhalten?

  • Der Tarif muss in Form einer Pflegetagegeld-Versicherung angeboten werden
  • Der Tarif muss Leistungen in den Pflegestufen 0 bis III vorsehen
  • 100 % tarifliche Leistung in Pflegestufe III - mind. 600 Euro Pflege-Monatsgeld
  • 30 % tarifliche Leistung in Pflegestufe II
  • 20 % tarifliche Leistung in Pflegestufe I
  • 10 % tarifliche Leistung in Pflegestufe 0
  • Der monatliche Mindestbetrag beträgt 15 Euro
  • Der monatliche Mindest-Eigenbetrag des Versicherungsnehmers (VN) beträgt 10 Euro zzgl. 5 Euro Zulage
  • Beschränkung der maximalen Wartezeit auf 5 Jahre
  • Übernahme und Anerkennung der gesetzlichen Pflegeeinstufung
  • Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Verzicht auf die Risikoprüfung oder die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen
  • Annahmezwang für Versicherer, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichert werden – mit Ausnahme der Diagnosen Demenz und Pflegebedürftigkeit
  • Keine Zusatzleistungen wie Assistance oder Beitragsbefreiung
  • Vom Versicherten ist der nur "Netto-Betrag" (Brutto-Beitrag abzgl. des Förderbetrags) zu zahlen
  • Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den privaten Krankenversicherer bis zum 31.03. des Folgejahres

 


Tests, Ratings, FAQs

Eine Übersicht der aktuellen Tests, Ratings und FAQs der Stiftung Warentest (u.a.) finden Sie auf dieser Seite.


 

Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung ist somit interessant für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen bisher keinen Versicherungsschutz erhalten haben. Allerdings ist zu beachten, dass die geförderte Pflege-Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) nur eine Ausschnittsdeckung darstellt, d.h. es wird nur ein Teil der Kosten im Pflegefall abgedeckt. Eine zusätzliche Absicherung mit einem "ungeförderten" Pflege-Tarif ist unabdingbar.

Für Personen mit Vorerkrankungen sind daher Angebote, die eine Absicherung über den vorgeschriebenen Mindestbetrag von 600 Euro in der Pflegestufe III hinaus zulassen, besonders beachtenswert. Zum jetzigen Zeitpunkt versichert die HUK-Coburg Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer Summe von 1.200 Euro, die Central Krankenversicherung bis 1.890 Euro in der Pflegestufe III.

Verbraucherschützer raten derzeit mit einem Abschluss bis Mitte März zu warten, da gegenwärtig noch nicht alle privaten Krankenversicherer die Tarife der staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung anbieten. Ein Vergleich der Konditionen macht erst dann einen Sinn, wenn die Mehrzahl der förderfähigen Tarife auf dem Markt verfügbar sind.

 

>> Zur Leistungsübersicht der Anbieter der staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) <<

 

Kalkulatorische Besonderheit

Wurden bisher in der Pflegetagegeldversicherung je nach Eintrittsalter Pflegetagegeld-Tarife mit einem vorgegebenen Tagegeld zu unterschiedlichen Beiträgen angeboten (z.B. 50 Euro Pflegetagegeld pro Tag für 28,50 Euro / Monat), gilt nun die Systematik, welche Leistungen dem Versicherten für einen Monatsbeitrag von 10 beziehungsweise 15 Euro angeboten werden können (z.B. 600 Euro Pflege-Monatsgeld in Pflegestufe 3).

 

Vorteile Pflege-Bahr

  • Staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr
  • Motivation der Bevölkerung zur Absicherung des Pflegefalls
  • Versicherungsschutz für Personen mit Vorerkrankungen

 

Nachteile Pflege-Bahr

  • 5 Jahre Wartezeit
  • gleiche Leistung für ambulante und stationäre Pflege
  • zu geringe Leistungen in Pflegestufe 0 (Demenz)
  • zu geringe Leistungen speziell in den unteren Pflegestufen sowie in der stationären Pflege
  • Kein vollwertiger Versicherungsschutz, da nur ein Teil der Kosten im Pflegefall abgedeckt wird
  • Anrechnung der Leistungen des Pflege-Bahr bei hilfebedürftigen und Geringverdienern auf die Grundversorgung
  • Mögliche zukünftige Beitragssteigerungen bei Abschluss des Pflege-Bahr durch viele Personen mit Vorerkrankungen

 

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Quellen:
(1) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) MB/GEPV 2013 - Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
(2) PKV-Verband - FAQ Katalog zur staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung
(3) test.de vom 28.12.2012: Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherungen im Schnelltest - Erste Policen von Barmenia und HUK-Coburg im Check
(4) Focus Money vom 04.02.2013: Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung lohnt sich nicht für alle - Die wichtigsten Fragen und Antworten
(5) FAZ vom 09.06.2012: Zuschuss zur Pflegeversicherung - Was bringt der Pflege-Bahr?

 

Tests:
(1) Focus Money Heft 28/2013: Vergleich der staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherungen (Pflege-Bahr) - 24 Anbieter im Test
(2) Stiftung Warentest: FINANZtest 05/2013 Pflegeversicherung - Geförderte und ungeförderte Pflegetagegeldtarife im Test

 

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