SDK: Pflege-Zusatzversicherung - Tarif PG

 

Warum eine Pflegezusatzversicherung wichtig ist

  • Die gute Nachricht: Jeder ist pflegeversichert
  • Die schlechte: Das reicht auch nach Wirksamwerden der Pflegestärkungsgesetze bei weitem nicht aus

 

Die offiziellen Statistiken beweisen: Deutschland wird immer älter. Das hat nicht nur gravierende Folgen für die Altersvorsorge. Auch das bisherige System der gesetzlichen Pflegeversicherung steht zunehmend unter Druck: Die kontinuierlich kleiner werdende Zahl junger Menschen ist nicht mehr in der Lage, für die stetig wachsende Gruppe der Alten und Pflegebedürftigen aufzukommen.

Im Pflegefall übernimmt die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung auch nach der Pflegereform 2017 nur einen Teil der entstehenden Kosten. Der große Rest ist vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Reicht die Rente nicht aus, kann das Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen werden. Nicht selten müssen Ehepartner oder Kinder für einen Teil der Kosten aufkommen.

 

Das Pflegerisiko

Verdrängen können wir das Pflegerisiko, verhindern jedoch nicht: 50 Prozent der Männer, die jetzt 30 Jahre alt sind, werden im Alter pflegebedürftig sein. Bei Frauen liegt der Anteil sogar bei 75 Prozent. Daher lohnt es sich, dass Sie sich gerade jetzt um Ihre eigene Vorsorge kümmern. Eine Pflegezusatzversicherung ist keine Frage des Alters und beitragsgünstiger wird ein späterer Einstieg sicherlich nicht.

 

 

Vorteile mit der Pflege-Zusatzversicherung der SDK (Tarif PG)

 

  • Flexible und individuelle Deckung der Lücken, die die gesetzliche Pflegepflichtversicherung offen lässt. Bestimmen Sie selbst, welche Geldleistungen Sie bei ambulanter oder stationärer Pflege in Pflegegrad 1 bis 5 erhalten
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 2 bei lebenslanger Anpassung der Leistungen an das Marktniveau (Dynamik), bei Wahl des PFLEGEprivat Ergänzungstarifs PG
  • 60 Euro im Jahr gratis vom Staat und Leistungen ab dem ersten Tag, wenn Sie den staatlich geförderten Pflege-Bahr (Tarif PZ) wählen

 

Da die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung in Form des Pflege-Bahrs (Tarif PZ) nur eine zusätzliche Grundabsicherung darstellt, können Sie mit dem Ergänzungstarif PG die verbleibende Lücke schließen.

 

 

Downloads

(1) SDK: Prospekt PflegePrivat
(2) SDK: Tarifbedingungen Pflege-Tarif PG
(3) SDK: Tarifbedingungen Pflege-Bahr Tarif PZ
(4) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016

 

Infos

(5) BMG: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
(6) Stiftung Warentest: Pflege­versicherung – Das ändert sich ab 2017

 

 

SDK: Pflege-Zusatzversicherung - Tarif PG

 

Die Leistungen der Pflege-Zusatzversicherung nach Tarif PG im Überblick
 

  • Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad: Sie entscheiden selbst, welche Geldleistung Sie bei ambulanter bzw. stationärer Pflege erhalten
     
  • Volle Leistung ohne Kostennachweis: Vereinbartes Pflegegeld wird unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt
     
  • Leistungen unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige
     
    • zu Hause von einem Angehörigen, einer Fachkraft oder
    • stationär in einem Pflegeheim gepflegt wird
       
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung
     
  • Keine Wartezeiten: Die SDK verzichtet auf die übliche Wartezeit von 3 Jahren nach Vertragsabschluss, d.h. sofort beginnender Pflegeschutz
     
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2
     
  • Erweitertes lebenslanges Recht auf Dynamisierung der Leistung, damit Ihr versichertes Pflegegeld auch in Zukunft wertbeständig bleibt - ohne erneute Gesundheitsprüfung, auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
     
  • Unbürokratische Leistungszusage, denn die Leistung erfolgt nach den von der Pflegepflichtversicherung anerkannten Pflegegraden (keine Doppeluntersuchungen und kein eigenes Punktesystem)
     
  • Geldleistung steht zur freien Verfügung: ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kostennachweis, steuerfrei und unabhängig von stationärer oder häuslicher Pflege durch Fachkräfte oder Angehörige.

    Umfangreiche Assistance-Leistungen: Zum Beispiel Vermittlung eines Pflegeplatzes, Organisation einer Haushaltshilfe, Fahrdienste, 24-Stunden-Notdienst (sieben Tage die Woche rund um die Uhr) sowie Hilfsmittel und Qualitätsprodukte zu Sonderkonditionen

  • Optionale Einmalleistung bei Unfall: Auf Wunsch erhalten Sie bei unfallbedingtem Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine Einmalleistung in vereinbarter Höhe
     
  • Optionale Anwartschaftsversicherung für die Pflegegrade 4, 3, 2, 1: Mit der SDK-Umstufungsoption sichern Sie sich das Recht, Ihren Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern – ohne erneute Gesundheitsprüfung:
     
    • Der Optionstarif ist bis zum 60. Lebensjahr abschließbar
    • Die Option kann zum 30., 35., 40., ... und letztmalig zum 65. Lebensjahr ausgeübt werden*

 

* Voraussetzung ist, dass noch keine Pflegebedürftigkeit besteht

 

Downloads

(1) SDK: Prospekt PflegePrivat
(2) SDK: Tarifbedingungen Pflege-Tarif PG
(3) SDK: Tarifbedingungen Pflege-Bahr Tarif PZ
(4) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016

 

Infos

(5) BMG: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
(6) Stiftung Warentest: Pflegeversicherung – Das ändert sich ab 2017

 

 

Pflege-Vergleichsrechner für Pflegetagegeld-, PflegeBahr- und Kombi-Tarife

 

Sie suchen eine private Pflege-Zusatzversicherung?

Gerne erstellen wir Ihnen Ihr ganz persönliches Angebot!

 

 

Die Merkmale des Pflege-Vergleichrechners

  • Freie Wahl der gewünschten Pflege-Produkte: Pflegetagegeld | PflegeBahr | Kombi-Tarife
  • Vergleich von starren und flexiblen Tarifen in der Pflegetagegeldversicherung
  • Freie Wahl der Leistung (Höhe des Tagegeldes) nach Ihren individuellen Vorgaben oder mit Hilfe von vordefinierten Lösungen
  • Es lassen sich alle Pflegestufen 0-3 einzeln auswählen und anpassen
  • Optionale Tarifbausteine wie z. B. die Beitragsbefreiung können einfach an- und abgewählt werden
  • Einschränkung der Ergebnisliste mit einem Leistungsfilter - z.B. nur Anzeige von Versicherern mit Verzicht auf Wartezeit
  • Einschränkung der Ergebnisliste mit einem Krankheitsfilter – z.B. welche Krankheit ist bei welcher Gesellschaft versicherbar

 

Tipps zur Bedienung des Pflege-Vergleichsrechners

Bitte berücksichtigen Sie die folgende Tipps zur Bedienung des Pflege-Vergleichsrechners:

(1) Eingabe und Berechnung des Eintrittsalters
Die meisten Versicherer berechnen das Eintrittsalter gemäß der Formel "Beginnjahr ./. Geburtsjahr".
D.h. bei einem Versicherungsbeginn am 01.07.2014 ist eine am 02.10.1974 geborene Person (2014 ./. 1974) bereits 40 Jahre alt.

(2) Leistungen in den verschiedenen Pflegestufen
Bitte beachten Sie, dass die prozentuale Höhe der Leistungsaussage (z. B. 10 % in Pflegestufe 0) kein zuverlässiges Kriterium für eine Leistungsbeurteilung des jeweiligen Anbieters darstellt. Ausschlaggabend für eine Beurteilung sollte ausschließlich die Leistung in Euro und Cent sein.

(3) Aufbautarife
Einige Versicherer bieten in Ergänzung zum staatlich geförderten Pflege-Bahr einen sog. Aufbautarif, um die Leistungen des Pflege-Bahr aufzustocken. Die Aufbautarife der Gesellschaften (Allianz, Barmenia, Central, Debeka, Deutscher Ring, HanseMerkur, HUK-Coburg, Münchener Verein und Signal Iduna) bieten dabei - oftmals durch Beantwortung von Gesundheitsfragen - Mehrleistungen wie z.B. höhere Leistungen in den jeweiligen Pflegestufen, eine verbesserte europaweite Geltung (inkl. Schweiz) und/oder einen Wartezeitenerlass (für den PflegeBahr und den zugehörigen Aufbautarif). Die Aufbautarife sind innerhalb des Vergleichsrechners mit einer lachsfarbenen Hintergrundfarbe gekennzeichnet. Die Gesellschaften, die einen Aufbautarif anbieten, finden Sie in dieser Übersicht. Allerdings ist der Abschluss der Aufbautarife - im Gegensatz zum Kontrahierungszwang der PflegeBahr-Tarife - oftmals mit einer Gesundheitsprüfung im Antrag verbunden.

(4) Personen mit Vorerkrankungen
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (PflegeBahr) sieht einen Annahmezwang der Versicherer vor, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichert werden – mit Ausnahme der Diagnosen Demenz und Pflegebedürftigkeit. Desweiteren verzichten die Versicherer auf die Risikoprüfung oder die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen.

(5) Vor einem Vertragsabschluss
Die Gegenüberstellung im Pflege-Vergleichsrechner ist eine vereinfachte Darstellung der Tarife und kann eine qualifizierte Beratung durch einen Vermittler nicht ersetzen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angebote und Berechnungen der Versicherer in Verbindung mit den Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen. Für weitergehende Informationen setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Versicherer oder einem Vermittler Ihres Vertrauens in Verbindung.

(6) Datenschutz
Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern werden Ihre Anfragen zu Angeboten, Tarifen, Vertragsabschlüssen von uns absolut vertraulich behandelt, d.h. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Leadbörsen oder ähnliche Unternehmen weitergegeben oder weiterverkauft.

(7) Vorbehalt
Das VorsorgeWiki e.K. als Betreiber des Internetportals PKV-Wiki behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Vergleichsrechner bzw. der abgebildeten Tarife jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

Die Pflegelücke

 

Eine private Absicherung des Pflegerisikos in Form einer privaten Pflege-Zusatzversicherung kann aufgrund der bestehenden Pflegelücke nur jedem Interessenten dringend ans Herz gelegt werden – wie auch die neuen Zahlen 2016 des PKV-Verbands belegen:

 

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege

 

 

Übersicht der Pflegelücke nach Bundesländern und Pflegestufe

 

Auch wenn der Anstieg der Pflegekosten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich verläuft, zeigen die neuen Zahlen 2016 des PKV-Verbands eines deutlich: die Pflege von Angehörigen ist 2016 wiederum teurer geworden.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Kostenanstieg nach Pflegestufe und Bundesland:

Quelle: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege

 

 

Quellen:

(1) PKV-Verband: PKV-Verband - Finanzierungslücke in der Pflege
 

 

Pflegestärkungsgesetz II: Neuer Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren

 

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist es, Hilfen zum Erhalt der Selbständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten bereitzustellen.

Zukünftig ersetzen 5 einheitlich geltende Pflegegrade das bisherige System der 3 Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenenz). Die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden in das reguläre Leistungsrecht integriert. Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

 

Die wichtigsten Leistungen der Pflegepflichtversicherung ab 2017

Mit der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 01.01.2017 werden nicht nur die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt, sondern auch die Pflegeleistungen in den meisten Bereichen erhöht.

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Leistungen der Pflegepflichtversicherung ab dem 01.01.2017:

 

Quelle: PKV-Verband – Die wichtigsten Leistungen ab 2017

 

Wie funktioniert die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Für die Versicherten und vor allem für diejenigen, die bereits Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten, gibt es dabei gleich zwei gute Nachrichten:

 

  • Für alle bisherigen Leistungsbezieher wird es einen Bestandsschutz geben, der ihnen garantieren soll, dass sich ihre Leistungen nicht verschlechtern werden.
  • Außerdem erfolgt die Überführung von den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade automatisch. Die Empfänger von Leistungen müssen selbst also nichts unternehmen. Privatversicherte werden von ihren Versicherungsunternehmen umfassend über alle Neuregelungen informiert.

 

Quelle: PKV-Verband – Die wichtigsten Leistungen ab 2017

 

 

Downloads

(1) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016

 

Quellen

(1) PKV-Verband: Die wichtigsten Leistungen ab 2017
(2) BMG: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
(3) Stiftung Warentest: Pflege­versicherung – Das ändert sich ab 2017

 

 

Angebot | Kontakt

Sie haben noch Fragen oder suchen den für Sie passenden Tarif und möchten ein Angebot einer Pflege-Zusatzversicherung? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit Hilfe des nachfolgenden Kontakt-Formulars:

 

Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!

 

 

Total votes: 333