Pflege-Bahr 2017: Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung

 

Der Staat zahlt seit dem 01.01.2013 für private Pflege-Zusatzversicherungen einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr (bzw. 5 Euro pro Monat), wenn die privaten Krankenversicherer bei der Tarif-Konzeption vorgegebene Mindestkriterien eingehalten haben. Diese Art der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung nennt man Pflege-Bahr.

Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aber nur einen Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt, kann die Versorgungslücke durch die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr) verringert – aber nicht vollständig geschlossen werden. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten daher als Ergänzung zum staatlich geförderten Pflege-Bahr zusätzlich einen "ungeförderten" Pflege-Tarif an.

 

1. Änderungen im Pflege-Bahr zum 01.01.2017

Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 01.01.2017 ändert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff, wodurch die privaten Krankenversicherer gezwungen sind die Tarife in der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) als auch bei den ungeförderten Pflegetagegeld-Versicherungen zu ändern.

 

a. Die Mindestleistungen des Pflege-Bahrs

Mit der Pflegereform 2017 werden die Pflegestufen in die neuen Pflegegrade umgestellt, dadurch ändern sich die Mindestleistungen des Pflege-Bahrs:

 

  • 10 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 1
  • 20 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 2
  • 30 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 3
  • 40 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 4 und
  • 100 % tarifliche Leistung in Pflegegrad 5 – mind. 600 Euro Pflege-Monatsgeld

 

b. Was sind die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der neuen Pflege-Bahr-Tarife ab 2017?

 

  • Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegegraden 1 bis 5 vorsehen
  • Leistung in Pflegegrad 5 (PG 5) beträgt 100% – mit mind. 600 Euro Pflege-Monatsgeld
  • Leistung in PG 1 mindestens 10%, in PG 2 mind. 20%, in PG 3 mind. 30%, in PG 4 mind. 40%
  • Der monatliche Mindestbetrag des Versicherungsnehmers (VN) beträgt 15 Euro brutto bzw. 10 Euro netto zzgl. 5 Euro Zulage
  • Der Tarif muss in Form einer Pflegetagegeld-Versicherung angeboten werden, keine Sachleistungen
  • Beschränkung der maximalen Wartezeit auf 5 Jahre
  • Übernahme und Anerkennung der gesetzlichen Pflegeeinstufung durch den MDK
  • Verzicht auf die Risikoprüfung oder die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen
  • Annahmezwang für Versicherer, d.h. Personen ab 18 Jahren müssen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichert werden – mit Ausnahme der Diagnosen Demenz und Pflegebedürftigkeit
  • Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Keine Zusatzleistungen wie Assistance oder Beitragsbefreiung
  • Vom Versicherten ist der nur "Netto-Betrag" (Brutto-Beitrag abzgl. des Förderbetrags) zu zahlen
  • Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den privaten Krankenversicherer bis zum 31.03. des Folgejahres

 

c. Wer kann die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung abschließen?

Der Personenkreis des Pflege-Bahrs ist aufgrund der staatlichen Förderung genau definiert, d.h. versicherungsfähig sind Personen, die 

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) oder private Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert sind
  • die noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der SPV oder PPV beziehen

 


Tests, Ratings, FAQs

Eine Übersicht der aktuellen Tests, Ratings und FAQs der Stiftung Warentest (u.a.) finden Sie auf dieser Seite.


 

2. Zielgruppe des Pflege-Bahrs

Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung ist interessant für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen bisher keinen Versicherungsschutz erhalten haben. Allerdings ist zu beachten, dass die geförderte Pflege-Zusatzversicherung (Pflege-Bahr) nur eine Ausschnittsdeckung darstellt, d.h. es wird nur ein Teil der Kosten im Pflegefall abgedeckt. Eine zusätzliche Absicherung mit einem "ungeförderten" Pflege-Tarif ist unabdingbar.

 

>> Zur Leistungsübersicht der Anbieter des staatlich geförderten Pflege-Bahrs <<

 

3. Kalkulatorische Besonderheit

Wurden bisher in der Pflegetagegeldversicherung je nach Eintrittsalter Pflegetagegeld-Tarife mit einem vorgegebenen Tagegeld zu unterschiedlichen Beiträgen angeboten (z.B. 50 Euro Pflegetagegeld pro Tag für 28,50 Euro / Monat), gilt nun die Systematik, welche Leistungen dem Versicherten für einen Monatsbeitrag von 10 beziehungsweise 15 Euro angeboten werden können (z.B. 600 Euro Pflege-Monatsgeld in Pflegegrad 5).

 

4. Beurteilung Pflege-Bahr

Im Wesentlichen haben sich die Vor- und Nachteile des Pflege-Bahrs nicht geändert:

 

Vorteile Pflege-Bahr

  • Staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr
  • Motivation der Bevölkerung zur Absicherung des Pflegefalls
  • Versicherungsschutz für Personen mit Vorerkrankungen

 

Nachteile Pflege-Bahr

  • 5 Jahre Wartezeit
  • gleich hohe Leistung für ambulante und stationäre Pflege
  • Ältere Versicherungsnehmer ab ca. 40 Jahre erhalten meist nur geringe Mindestleistungen (600 Euro in PG 5) für relativ hohe Beiträge
  • zu geringe Leistungen speziell in den unteren Pflegestufen sowie in der stationären Pflege
  • Kein vollwertiger Versicherungsschutz, da nur ein Teil der Kosten im Pflegefall abgedeckt wird
  • Anrechnung der Leistungen des Pflege-Bahr bei hilfebedürftigen und Geringverdienern auf die Grundversorgung
  • Mögliche zukünftige Beitragssteigerungen bei Abschluss des Pflege-Bahr durch viele Personen mit Vorerkrankungen

 

 

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Quellen:
(1) Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) MB/GEPV 2017 - Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung

 

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